Schrems geht weiterhin gegen Facebook vor.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg veröffentlicht am Donnerstag das Gutachten des Generalanwalts im Verfahren des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems gegen Facebook. Ein Urteil wird erst später erwarten. Meistens folgt das Urteil dem Schlussantrag des Generalanwalts, allerdings nicht immer – wie etwa bei der deutschen Pkw-Maut.

Vorgehen gegen FISA

Schrems hatte die irische Datenschutzbehörde aufgefordert, Facebook Irland, wo das Unternehmen seinen Europasitz hat, die personenbezogene Datenübermittlung in die USA zu untersagen. Facebook fällt laut Schrems nämlich in den USA unter ein spezifisches Überwachungsgesetz (FISA) und ist somit verpflichtet, die auf Grundlage der sogenannten Standardvertragsklauseln (SCC) übermittelten Daten US-Behörden wie der NSA und dem FBI zugänglich zu machen, ohne dass die Betroffenen dagegen gerichtlich vorgehen könnten. Die irische Datenschutzbehörde ihrerseits wandte sich an den irischen High Court, der die Entscheidung wiederum an den EuGH weiterreichte.

2015 gewann Schrems ein ähnliches Verfahren. Der EuGH bestätigte die Ansicht von Schrems und entschied, dass die Massenüberwachung die europäischen Grundrechte verletzt. Das "Safe Harbor"-System, das den Datentransfer zwischen der EU und den USA ermöglichte, wurde für ungültig erklärt. (APA, 19.12.2019)