Aus der Sicht der Fahrgäste sei Uber der Dienstleister und nicht eine bestimmte Mietwagenfirma, argumentiert das Gericht.

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Frankfurt – Der US-Fahrdienst Uber darf in Deutschland nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt mit seiner App ab sofort keine Fahrten mehr an Mietwagenunternehmen vermitteln. Das Gericht gab am Donnerstag damit einer Klage eines Zusammenschlusses von Taxizentralen aus verschiedenen deutschen Städten statt.

Die Vermittlung von Fahrten an Mietwagenunternehmen durch die Uber-App sei wettbewerbswidrig, urteilte das Gericht. Dem Unternehmen fehle etwa eine Mietwagenkonzession. "Aus der Sicht des Fahrgastes erbringt Uber selbst die Dienstleistung und ist daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes", erklärte die Vorsitzende Richterin Isabel Jahn.

Neue App

Im Jahr 2015 hatte das Landgericht Uber bereits untersagt, via Uber Pop Fahrten an Privatfahrer zu vermitteln. Gegenstand des neuen Verfahrens ist eine mittlerweile in mehreren deutschen Städten verfügbare neue App, über die Fahrten mit Mietwagenfahrern gebucht werden können.

Uber kann gegen das Urteil Berufung am Oberlandesgericht einlegen. Ein Sprecher hatte bereits vor dem Urteil gesagt, dass das Unternehmen das prüfen werde.

Nur ein Gewerbe in Österreich

Uber darf in Österreich ebenso wie der Rivale Taxify mit Mietwagenfirmen zusammenarbeiten.

Ab September 2020 gilt jedoch für Taxis und Mitwagen dieselbe gesetzliche Grundlage. Damit kann Uber sein Geschäftsprinzip mit flexiblen Preisen, die von Angebot und Nachfrage abhängig sind, nicht mehr in dieser Form anbieten. Künftig gelten einheitliche Tarife für Taxi und Mietwagen und ein verpflichtender Taxischein für alle. Die "Lex Uber" trifft auch andere Fahrtvermittler.

Uber schloss wegen der Gesetzesänderung einen Komplettrückzug aus Österreich im kommenden Jahr nicht aus. (APA, red, 19.12.2019)