Landeshauptmann Peter Kaiser bleibt hartnäckig: Kärnten berät nun mit den Anwälten, wie man die Klubförderung von den Grünen zurückholen kann.

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Wien/Klagenfurt – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist nicht zuständig für eine Klage des Landes Kärnten gegen die 2018 aus dem Landtag ausgeschiedenen Grünen auf Rückzahlung der nicht verbrauchten Klubförderung. Das teilte der VfGH am Donnerstag mit. Das Land Kärnten gibt sich abwartend, die Grünen wollen mit dem Geld nun etwaige Kosten für Rechtsberatung bezahlen.

Die Grünen hatten bei der Landtagswahl 2018 den Wiedereinzug in den Landtag nicht geschafft, sie hatten zu diesem Zeitpunkt aber noch 500.000 Euro aus der Klubförderung angespart. Die Klubförderung wird jährlich ausgezahlt, eine Übertragung nicht verbrauchter Gelder ist möglich, allerdings nur, solange eine Partei auch im Landtag vertreten ist. Die Grünen präsentierten ein Gutachten, laut dem es rechtlich nicht vorgesehen sei, das Geld zurückzuzahlen.

Völlig anders die Sicht des Landes, ebenfalls untermauert durch ein Gutachten: Nicht verbrauchte Klubförderungen seien "aufgrund der Zweckwidmung an das Land zurückzuzahlen". Aus diesem Grund beschloss die Landesregierung die Klage beim VfGH. Der VfGH teilte am Donnerstag jedoch mit, man sei für vermögensrechtliche Ansprüche nur dann zuständig, wenn sie sich gegen Bund, Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände richten.

Land prüft nächste Schritte

Knapp fiel die Reaktion des Landes aus: "Der VfGH hat lediglich ein Feststellung betreffend Zuständigkeit getroffen und keine inhaltliche. Demnach sieht sich der VfGH als nicht zuständig an", so ein Sprecher von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ). Die Landesregierung werde nun "in Abstimmung mit der sie in dieser Angelegenheit vertretenden Rechtsberatung zu entscheiden haben, wie die weiteren Schritte aussehen", um im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler "eine rechtsgültige Entscheidung herbeizuführen". In dem Gutachten des Landes sei nicht enthalten gewesen, dass der VfGH nicht zuständig sei.

Die Kärntner Grünen-Chefin Olga Voglauer teilte mit, dass die Partei die 500.000 Euro an nicht verbrauchter Klubförderung auf einem Konto "gesichert" und bisher nicht verwendet habe. Allerdings werde man davon etwaige Kosten für Rechtsberatung bezahlen, die durch Klagen des Landes entstehen. Bisher habe man keine Kosten gehabt. Voglauer hofft, dass nun der Landtag einen Beschluss zum "Einfrieren" des Geldes fasst. Der Verfassungsausschuss habe ja bereits in die Richtung entschieden, dass das Geld eingefroren wird und an die Grünen geht, wenn sie wieder in den Landtag kommen. Die nächste Landtagswahl würde in Kärnten regulär 2023 stattfinden.

Dass das Land Kärnten "nicht auf die Empfehlung des Rechts- und Verfassungsausschusses des Landtages gehört" habe, bekrittelte am Donnerstag auch der stellvertretende FPÖ-Klubobmann, Christian Leyroutz: "Es war absehbar, dass der Verfassungsgerichtshof sich für diese Causa als unzuständig erklären wird." (APA, 19.12.2019)