Der 58-jährige wurde am Grazer Straflandesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt.

Foto: APA/STRINGER/APA-POOL

Graz – Ein 58-jähriger Steirer ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er soll heuer im Juni in Gralla seiner Ex-Frau zwei Stiche in den Bauch versetzt haben, als sie aus seinem Haus durch ein Fenster flüchten wollte.

Der Angeklagte erklärte, das sei ein Unfall gewesen, er habe sie "nur kitzeln" wollen. Daher fühle er sich auch nicht schuldig. "Er ist ein amtsbekannter Gewalttäter", beschrieb demgegenüber Staatsanwalt Alexander Birringer den Steirer. Von 25 Verurteilungen waren 17 einschlägig, einige betrafen auch die Ex-Frau.

Beschuldigter: Ins Messer gefallen

Opfer und Täter hätten sich regelmäßig zum Trinken getroffen, erklärte der Beschuldigte gegenüber dem Richter. Auch am Tag der Tat trafen sich die beiden, tranken gemeinsam bis zum Morgengrauen, und dann wollte die Frau weg. Der Steirer ließ sie aber nicht zur Tür hinaus, also wollte sie durchs Schlafzimmerfenster flüchten. Nach Meinung des Anklägers wollte der 58-Jährige die Frau am Weggehen hindern und stach aus diesem Grund zweimal zu. Die Stiche trafen die Frau in den Bauch und öffneten die Bauchhöhle. Die Schwerverletzte konnte entkommen und rief selbst Polizei und Rettung.

Die Version des Steirers sah anders aus: Die Frau sei abgerutscht und in sein Messer gefallen. "Ich wollte sie mit dem Messer nur kitzeln", lautete seine neueste Version. Er selbst könne sich nur vage erinnern, so die Erklärung des Angeklagten. Er soll nach Angaben des Gutachters 1,7 bis 2,0 Promille Alkohol im Blut gehabt haben, von einer "vollständigen Berauschung" könne aber keine Rede sein. Der psychiatrische Gutachter Manfred Walzl hatte dem Angeklagten trotz Berauschung Zurechnungsfähigkeit bescheinigt.

Opfer verteidigte Exmann

Als Zeugin war auch die Exfrau des Angeklagten geladen. Er hatte der 47-Jährigen zwei Bauchstiche versetzt, doch sie nahm ihm das offenbar nicht übel. "Er ist ein guter Mensch, das war nicht so beabsichtigt", meinte sie und bat um Freispruch für ihren geschiedenen Mann. An die Tat selbst wollte auch sie sich nicht erinnern können.

Zu den Messerstichen sagte sie: "Das war halt der Alkohol." Eine Geschworene wollte wissen, wie sie sich eine Zukunft mit ihm vorstellen würde. "Er macht eine Therapie, und ich würde mitmachen", erklärte sie. Ihr Exmann hatte jede Tötungsabsicht geleugnet. "Wieso sollte ich ihr etwas tun, ich habe sie doch gern", hatte er gemeint. Die Geschworenen befanden schließlich, dass es sich um versuchten Mord und versuchte schwere Nötigung gehandelt habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA, 19.12.2019)