Wien – Etliche Bauern haben in den vergangenen Jahren viel Geld ausgegeben, um den Vorgaben für Biotierhaltung zu entsprechen. Trotz dieser Investitionen in Umbau der Ställe oder Umstellung der Fütterung müssen sich nun manche Landwirte um ihre Bio-Zertifizierung Sorgen machen. Ursache ist der Entfall einer Sonderregelung, der auf Druck der EU ab nächstem Jahr wirksam wird.

Bisher konnten hierzulande Biobauern ihre Tiere ganzjährig im Stall belassen, wenn die Weideflächen mehr als 200 Meter vom Hof entfernt oder der Zugang von einer Straße oder einem Bahnübergang gequert wird.

Tiere auf die Weide

Mit dem Entfall dieser Ausnahmen müssen ab nächstem Jahr sämtliche Biobetriebe ihre Rinder, Ziegen, Schafe und Pferde in der Vegetationsperiode auf die Weide lassen – und zwar zumindest 50 Prozent der Tiere oder pro Hektar Weideland eine Großvieheinheit. Diese Kennzahl entspricht etwa 500 Kilogramm Tiergewicht, eine ausgewachsene Kuh kommt auf diese Größenordnung. Nur schlechte Witterungs- oder Bodenbedingungen befreien künftig von der Weidepflicht.

Eine Kuh macht Muh, viele Kühe machen Mühe.
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Wer diesen Anforderungen nicht nachkommt, verliert die Bio-Zertifizierung und damit viel Geld, da ökologische Produkte zu höheren Preisen abgesetzt werden. In Kenntnis gesetzt wurden die rund 18.000 tierhaltenden Biobetriebe über die Neuerungen erst Ende November – obwohl die EU-Kommission bereits Anfang 2018 die österreichischen Ausnahmeregelungen im Zuge der Umsetzung einer Richtlinie von 2007 als nicht mit EU-Recht vereinbar kritisiert hatte.

Neue EU-Verordnung

Vom Entfall der Ausnahmen sind etwa 3000 Biolandwirte betroffen. Wie viele davon die neuen Regeln nicht einhalten können, wird sich dem Branchenverband Bio Austria zufolge erst zu Beginn der Weidesaison im April zeigen.

An die Stelle der 2007er-Richtlinie tritt 2021 übrigens die neue EU-Bioverordnung. Im Gegensatz zu Richtlinien gibt es dabei keine Spielräume bei der Umsetzung in nationales Recht, womit die Weidetierhaltung ohnedies verpflichtend geworden wäre. (aha, 21.12.2019)