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Massive Hürden für intergeschlechtliche Personen.

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Verhindern, so lange es geht. Diese politische Taktik zieht sich als roter Faden durch die inzwischen jahrzehntelange Geschichte der Befreiung und Gleichstellung sexueller Minderheiten in Österreich. Im Umgang mit der Zulassung des dritten Geschlechts durch den Verfassungsgerichtshof hat sie einen weiteren Höhepunkt erreicht.

Handelnde Politiker blockieren

Tatsächlich blockieren handelnde Politiker die Umsetzung dieses Erkenntnisses seit seinem Beschluss vor inzwischen eineinhalb Jahren – und zwar dort, wo es menschlich wehtut. Die Hürden für intergeschlechtliche Personen, wenn sie auf die höchstgerichtlich eröffnete Möglichkeit der standesamtlichen Eintragung ihres Geschlechts bestehen, kommen einer Verweigerung gleich. Wie etwa sollen sie das laut einem weiterhin gültigen Erlass von Ex-Innenminister Herbert Kickl verlangte Gutachten beibringen, wenn es die dazu bestimmten Experten-Boards gar nicht gibt?

Schildbürgerstreich mit ernstem Hintergrund

Ein solches Vorgehen ähnelt einem Schildbürgerstreich, aber mit einem ernsten Hintergrund. Gehemmt durch rechtskonservative Mandatsmehrheiten, die schon seit Jahren nicht mehr der überwiegenden Meinung der Österreicher zu sexuellen Minderheiten entsprechen, hat die Politik auch beim dritten Geschlecht das Feld den Höchstgerichten überlassen. Diese sind den Menschenrechten verpflichtet und haben einen dementsprechend emanzipatorischen Entscheid getroffen – der nun auf bürokratische Art ausgebremst wird. Das kommt einer Rechtsverweigerung gleich. (Irene Brickner, 22.12.2019)