Diakonie-Direktorin Moser sieht in der Karfreitagsregelung eine Missachtung der Religionsfreiheit.

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Wien – Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser wünscht sich von der neuen Regierung die Verankerung der Menschenwürde in der Verfassung. Konkret geht es ihr etwa um den Umgang mit Flüchtlingen, wie sie im APA-Interview sagte. Die Rechtsberatung für Asylwerber würde sie – wenn schon in einem Ministerium – lieber im Justizressort sehen. Schleunigst sollte sich die Regierung um das Thema Pflege kümmern.

"Die Menschenwürde wieder ganz ins Zentrum zu stellen", wäre laut Moser für die kommende Regierung besonders wichtig. Dies würde in viele Bereiche greifen, wie etwa materielle Absicherung, "die das Mindeste, die Grundbedürfnisse stillt". "Zur Menschenwürde gehört aber auch die Frage, wie spricht man über Menschen, die in Armut leben", findet die Diakonie-Chefin. "Unterstellt man ihnen permanent, sie wären faul?"

Beispiel Deutschland

Verfassungsrechtlich verankert ist der Schutz der Menschenwürde etwa in Deutschland. Dort lautet der erste Artikel des Grundgesetzes von 1949: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." In der österreichischen Verfassung findet sich ein expliziter Hinweis auf die Menschenwürde nicht. Grundrechte sind aber unter anderem. durch die Europäische Menschenrechtskonvention abgesichert, die im Verfassungsrang steht.

Auch die Rechtsstaatlichkeit gehört für Moser ins Zentrum gestellt, um nicht "Gesetze zu machen, die permanent an der Verfassungsgrenze dahinschrammen oder sogar jenseits der Verfassungsgrenze liegen". Damit spricht die Diakonie-Chefin jüngste Urteile des Verfassungsgerichtshofs an, etwa zur neuen Sozialhilfe der ÖVP-FPÖ-Regierung. "Das war für uns in der Diakonie eine Bestätigung", so Moser, die den Standpunkt vertritt: "Es gibt keine Zuwanderung ins Sozialsystem."

Pflege-Notstand

Kein Aufatmen gibt es in der Diakonie hingegen bei der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU), welche die Rechtsberatung für Asylwerber übernehmen soll. "Aus unserer Sicht müsse das Gesetz zurückgenommen werden", meint Moser weiterhin, sieht aber auch einen "Gestaltungsspielraum". So könne man etwa die Rechtsberatung dem Justizministerium überantworten, welches wiederum unabhängige Experten zur Verfügung stellt.

Was Moser noch wichtig ist: "Eine neue Bundesregierung muss sich schleunigst, aber ganz schleunigst dem Thema Pflege zuwenden." Bis zum Jahr 2030 werde man in Österreich 75.000 Pflegefachkräfte zusätzlich brauchen. "Momentan sind wir in einer Situation, wo sehr viel auf den Schultern der Angehörigen lastet. Da muss man wirklich aufpassen, dass diese Säule im Pflegesystem nicht einbricht."

Karfreitagsregelung: Missachtung der Religionsfreiheit

Eine weitere anstehende VfGH-Entscheidung betrifft jene zur Karfreitagsregelung. Die Diakonie-Direktorin empfindet die Lösung mit dem persönlichen Feiertag "als eine Missachtung der Religionsfreiheit einer kleinen religiösen Minderheit in diesem Land". Immerhin sei der protestantische Feiertag ursprünglich so etwas wie eine Wiedergutmachung der Verfolgungen während der Gegenreformation gewesen. "Das erstaunt mich, dass das historische Gedächtnis in Österreich so kurz ist."

Moser hatte den nunmehrigen evangelisch-lutherischen Bischof Michael Chalupka als Diakonie-Direktorin abgelöst. Ihr erstes Jahr in dieser Funktion bezeichnet sie rückblickend als Herausforderung, "weil wir natürlich in der Diakonie deutlich gemerkt haben, dass in der Politik ein neuer Stil eingezogen ist". Dabei meint sie vor allem die ÖVP-FPÖ-Koalition, gegen deren "gezielte Desinformationspolitik" man immer wieder habe anargumentieren müssen.

Die Hoffnung für das kommende Jahr lautet daher: "Uns ist in der Diakonie so wichtig, dass Politik nicht nur auf ideologischer Basis passiert, sondern auf Fakten und Erfahrungswerten." (APA, 23.12.2019)