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Jerome Boateng muss vor Gericht.

Foto: Reuters/Dalder

München – Der frühere deutsche Nationalspieler Jerome Boateng von Bayern München muss sich wegen Verdachts der Körperverletzung an seiner ehemaligen Lebensgefährtin vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht München hat die Anklage gegen den 31-Jährigen wegen "einfacher, vorsätzlicher Körperverletzung" zugelassen. Ein Teilbeschluss zur Eröffnung der Hauptverhandlung ist ergangen.

Allerdings muss sich der Weltmeister von 2014, aus dessen zehnjähriger Partnerschaft mit seiner früheren Lebensgefährtin zwei Kinder hervorgegangen sind, nicht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Für diesen Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft München im Februar bei ihrer Anklage vorgebracht hatte, sah das Gericht keine hinreichenden Anhaltspunkte.

Boatengs Anwälte hatten im September erklärt, dass es um einen "privaten Sachverhalt" gehe, der "im Wesentlichen auf unbewiesenen Behauptungen Dritter beruht". (sid, 23.12.2019)