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An dem Musterprozess haben sich auch österreichische VW-Kunden beteiligt.

Foto: Reuters/Fabian Bimmer

Ein Hoffnungsschimmer für mehr als 10.000 Dieselbesitzer, die sich den Sammelklageverfahren von Verein für Konsumenteninformation (VKI), Verbraucherschutzverein (VSV) und Cobin Claims angeschlossen haben. Volkswagen verhandelt mit der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) über einen Vergleich, teilte der Konzern am Donnerstag mit. "Gemeinsames Ziel von VZBV und Volkswagen ist eine pragmatische Lösung im Sinne der Kunden", so die Vorgabe der Verhandlungsparteien. Die Gespräche seien ergebnisoffen und befänden sich noch in einem sehr frühen Stadium.

Die Annäherung hatte sich bereits vor Weihnachten am Oberlandesgericht Braunschweig abgezeichnet, als die Richter sehr deutlich auf einen Vergleich mit den rund 400.000 Geschädigten drängten.

In den USA ticken die Uhren anders

Anders als in den USA hatte Volkswagen eine Entschädigung von Millionen Kunden in Europa mit Verweis auf die unterschiedliche rechtliche Situation stets verwehrt. In den USA hatte Volkswagen allein für Pkws der kleineren Motorenreihe EA189 (bis 2,0 Liter Hubraum) mit rund 16,5 Milliarden Dollar (rund 15 Mrd. Euro) gebüßt. Davon entfielen an die zehn Milliarden Dollar auf den Rückkauf von bis zu 475.000 Diesel-Pkws und 4,7 Milliarden für einen Umweltfonds. Weitere 1,2 Milliarden Dollar (1,1 Mrd. Euro) flossen in Rückkäufe, Umrüstungen und Entschädigungen größerer Dieselmodelle mit 3,0-Liter-Maschinen. Insgesamt belaufen sich Strafen und Kosten von Diesel-Gate allein in den USA auf 25 Milliarden, die Aufarbeitung des Skandals kostete den Konzern mehr als 30 Milliarden Euro.

Auf Basis des nach dem Ausbruch des Dieselskandals von der Regierung Merkel geschaffenen Instruments der Musterfeststellungsklage war der Verbraucherverband stellvertretend für Käufer manipulierter Diesel-Kfz der Marken VW, Audi, Seat und Škoda vor Gericht gezogen. In dem Musterverfahren sollen relevante Fragen ein für alle Mal geklärt werden. Anders als bei US-Sammelklagen müssen Verbraucher ihre Ansprüche im Anschluss an ein Musterurteil jedoch noch individuell vor Gericht durchsetzen.

Prozessmarathon vermieden

Mit dem nun angestrebten Vergleich würde ein jahrelanger Prozessmarathon vermieden, und die Fahrzeugbesitzer würden aller Voraussicht nach direkt entschädigt. Einfach wird ein Vergleich nicht, zu unterschiedlich sind die Ansprüche der vielen VW-Kunden.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, forderte Volkswagen dazu auf, rasch "ein faires Angebot" vorzulegen. "VW sollte jetzt nicht lange taktieren", zitierte das Handelsblatt den Abgeordneten.

VSV-Obmann Peter Kolba, der in Braunschweig rund 1100 VW-Kläger aus Österreich und Südtirol vertritt, fordert offene Verhandlungen auch für die Teilnehmer aus dem Ausland. Der VZBV dürfe keinen "deutschen Privatfrieden" machen. Das Diktat von VW gegenüber der Finanzprokuratur in Österreich (rechnerisch rund 1200 Euro pro Leasingauto) dürfe dafür keinerlei Referenz darstellen. Ob die Vergleichsgespräche auch Bewegung in die beim Europäischen Gerichtshof feststeckenden VKI-Sammelklagen bringen, bleibt abzuwarten. In Luxemburg liegt ein Antrag des Landesgerichts Klagenfurt auf Vorabentscheidung, ob Klagen gegen die Volkswagen AG in Österreich zulässig sind. (Luise Ungerboeck)

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