Insgesamt 14 Seiten und ein eigenes Ministerium wurden der Landwirtschaft im türkis-grünen Regierungsprogramm gewidmet. Für die Umsetzung der Inhalte wird ein weiteres Mal Elisabeth Köstinger (ÖVP) zuständig sein.

Bauern sollen es insgesamt besser haben als bisher: So soll etwa die Umsatzgrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf 40.000 Euro angehoben, die bäuerliche Sozialversicherung vereinfacht und Landwirte im Steuer- und Abgabenbereich entlastet werden. Auch die Buchführungsgrenze soll erhöht werden – und zwar auf 700.000 Euro.

Einen großen Punkt im Landwirtschaftskapitel bildet die Ausgestaltung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die Regierung spricht sich für einen verpflichtenden Umweltbeitrag von 40 Prozent der GAP-Mittel aus. Auf EU-Ebene wird sich die Regierung für eine Obergrenze im Bereich der Direktzahlungen einsetzen: Das sogenannte Capping soll bei maximal 100.000 Euro eingeführt werden.

Nein zu Mercosur

Im Bereich der Freihandelsabkommen haben sich die Verhandler ungewöhnlich deutlich positioniert: "Nein zu Mercosur", heißt es in dem Agrarkapitel. Insgesamt sollen die "hohen europäischen Sozial- und Umweltstandards" in internationalen Handelsabkommen verteidigt werden.

Ein großes Augenmerk legten die Verhandler auf die bäuerliche Vermarktung. Hier will man beispielsweise Food-Coops fördern. Auch die Auflagen für Kleinbetriebe sollen erheblich erleichtert werden: Für diese fällt künftig eine niedrigere Lizenzgebühr für das AMA-Gütesiegel an. Außerdem gelten für Kleinbauern in Zukunft "angepasste" Hygieneauflagen und Kontrollvorschriften – etwa bei der Schlachtung, Lagerung und Weiterverarbeitung. Was genau das bedeutet, soll erst erarbeitet werden und ist noch nicht Teil des Programms. Darüber hinaus sollen die jährlichen Kontingente für Saisonniers in der Landwirtschaft "bedarfsgerecht" angepasst werden, wie es heißt.

Weitere Abkehr von Gentechnik

Auch beim AMA-Gütesiegel selbst soll es zu Veränderungen kommen. In erster Linie will die Regierung schrittweise aus Gentechnikfuttermitteln aussteigen und den Einsatz dieser im Allgemeinen besser kennzeichnen.

Neuerungen gibt es auch im Lebensmittelsektor, dort folgt die Regierung dem Beispiel Frankreichs: Genusstaugliche Lebensmittel dürfen im Einzelhandel in Zukunft nicht mehr weggeschmissen werden. Öffentlich Bedienstete werden in Kantinen künftig mehr regionale und saisonale Gerichte auffinden: In allen öffentlichen Küchen des Landes soll es täglich einen "Klimateller" geben, bis 2030 soll die Bioquote hier auf 55 Prozent steigen.

Wegwerfverbot in Supermärkten

In der privaten und öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung und auch in verarbeiteten Lebensmitteln soll ab 2021 eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Milch, Fleisch und Eier eingeführt werden. In der Gastronomie wird diese allerdings weiter nicht kommen. Hier dürfte man sich vor den Interessenvertretungen gebeugt haben. Immerhin setzen sich die Grünen seit langem dafür ein, und auch die ÖVP-nahen Landwirtschaftsvertreter fordern seit Jahren eine solche Kennzeichnungspflicht.

Geplant ist im Agrarsektor zudem die Sicherung eines kontinuierlichen Einstiegs in den Biolandbau. Um den Anteil der Bioflächen weiter zu steigern, sollen zum einen Bauern weitergebildet und zum anderen die Züchtung von Biosaatgut gefördert werden.

Kein Schreddern von Lebendküken

In der Tierhaltung wurden einige neue Vorschriften in das Programm integriert: Geplant sind unter anderem ein Schredderverbot von lebendigen Küken sowie ein Verbot von Schlachttiertransporten in Drittstaaten. (Nora Laufer, 2.1.2020)