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Youtube hat die Regeln geändert.

Foto: Photo by Ethan Miller / GETTY IMAGES NORTH AMERICA / AFP

Nach der im September von der US-Kartellbehörde FTC verhängten Strafe von 170 Millionen Dollar wegen gesammelter Kinderdaten zieht Google nun die Konsequenzen und hat mit 6. Jänner die Benutzerregeln für die zum Konzern gehörende Videoplattform Youtube geändert. Das soll den Kinderschutz erhöhen, wie von der FTC verlangt.

Die Maßnahmen sind eine Anpassung an die Realität. Um ein Youtube-Konto erstellen zu können, braucht man ein Google-Konto. Dafür gilt ein je nach Land unterschiedliche Mindestalter. In Österreich sind das etwa 14 Jahre, in den USA 13.

Doch in der Realität verbringen auch Kinder unterhalb dieses Mindestalters Zeit auf der Plattform. Um diese für Werbung besonders anfällige Klientel besser zu schützen, treten die Änderungen nun in Kraft.

Die Änderungen

Uploader müssen etwa nun bei jedem Video angeben, ob dessen Inhalte für Kinder erstellt worden sind. Maschinelles Lernen soll diese Einstellungen überprüfen. Bei solchen markierten Videos wird fortan keine personalisierte Werbung mehr ausspielt. Das sind Anzeigen, die auf der bisherigen Nutzung der Produkte und Dienste von Google basieren, also etwaigen Vorlieben und Interessen des jungen Nutzers.

Auch Kommentare und Livechats sollen unter diesen Videos nicht mehr möglich sein. Die Maßnahmen sollen dem US-Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet (Children's Online Privacy Protection Act, Coppa) gerecht werden, traten aber weltweit in Kraft.

Kriterien und Kritik

Für die Frage, was unter Kinderinhalten zu verstehen ist, listet Youtube im eigenen Blog Anhaltspunkte auf. Demnach sind die Darstellung von Kindern oder Kinderfiguren, bei Kindern beliebte Sendungen oder animierte Figuren, Kinderspielzeuge und bei Kindern beliebte Lieder, Geschichten oder Gedichte Indizien.

Für Kritiker sind diese Anhaltspunkte zu vage. Zudem wird befürchtet, dass Kanäle durch die eingeschränkten Werbemöglichkeiten Umsatzbußen erleiden. So führt "The Verge" einen Spielzeughersteller an, der auch von erwachsenen Sammlern verfolgt wird.

Nichtpersonalisierte Anzeigen – also solche, die basierend auf dem Kontext statt auf Nutzerdaten erscheinen – werden bei Inhalten für Kinder weiterhin ausgeliefert.

Vergleich

Die FTC warf der Videoplattform damals konkret vor, mithilfe sogenannter Cookies Informationen über Nutzer von Kinderkanälen gesammelt zu haben, ohne zuvor die Erlaubnis der Eltern einzuholen. Ziel war demnach, auf Basis der Daten gezielt Werbeanzeigen verbreiten zu können und damit Geld zu verdienen. Die Zahlung war Teil eines Vergleichs zwischen Google einerseits sowie FTC und der New Yorker Generalstaatsanwaltschaft andererseits. (red, APA, 7.1.2020)