Facebook muss auch auf einstweilige Verfügungen in deutscher Sprache reagieren.

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Facebook kann sich nicht darauf berufen, Gerichtsbeschlüsse in deutscher Sprache nicht zu verstehen. Das hat das deutsche Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag mitgeteilt und auf eine entsprechende Entscheidung hingewiesen.

Einstweilige Verfügung

Ein Düsseldorfer hatte eine einstweilige Verfügung gegen Facebook erwirkt. Diese untersagte dem Unternehmen, einen Text, den er eingestellt hatte, zu löschen und ihn mit einer Sperre zu bestrafen. Außerdem verlangte der Kläger eine Kostenerstattung in Höhe von 730 Euro. Die einstweilige Verfügung ließ er Facebooks Europazentrale in Irland zustellen. Doch das Unternehmen bestand auf einer englischen Übersetzung: In deutscher Sprache verstehe man den Inhalt nicht.

Dies ließ das Oberlandesgericht nicht gelten. Facebook stelle in Deutschland seine Plattform in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen seien ebenfalls in deutscher Sprache verfügbar. Diesen ließen sich auch gründliche Kenntnisse der deutschen Sprache und des deutschen Rechts entnehmen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. (APA, 8.1.2020)