So hätte die Talstation des Skigebiets in Piesendorf aussehen sollen. Nun hat das Höchstgericht das Vorhaben gebremst.

Visualisierung: Schmittenhöhe/Hasenauer Architekten

Salzburg/Wien – Erst im Dezember hat sich die Schmittenhöhebahn mit Saalbach-Hinterglemm, Leogang, Fieberbrunn und dem Kitzsteinhorn zum größten Skigebiet Österreichs vereinigt. Eine seit Jahren geplante Erweiterung auf den Hochsonnberg hat der Verwaltungsgerichtshof nun vorerst gestoppt.

Das Höchstgericht hat die UVP-Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichts für das geplante Skigebiet bei Piesendorf im Salzburger Pinzgau aufgehoben. Der Gerichtshof ortet schwerwiegende Fehler und Mängel und sieht kein öffentliches Interesse für das Vorhaben vorliegen.

Für die Schmittenhöhebahn AG ist das ein weiterer Rückschlag in einem langjährigen Behördenverfahren. Vorstand Erich Egger hat die Erkenntnis erst Mittwochfrüh zugestellt bekommen. Er müsse das Erkenntnis erst von den Anwälten prüfen lassen, sagte er zum STANDARD. Doch Egger will sich nicht geschlagen geben: "Wir kämpfen weiter um das Projekt, auch für die Regionsentwicklung. Für die Standortgemeinde Piesendorf ist die Anbindung wichtig." Das Liftunternehmen werde das Projekt weiterverfolgen. "Es ist keineswegs gestorben, auch wenn es unangenehm verzögert wird", betont Egger.

Vier Lifte mit Beschneiung und Speicherteich

Piesendorf sollte mit vier Liftanlagen und den dazugehörigen Pisten an das Skigebiet Schmittenhöhe angeschlossen werden. Gleichzeitig war eine Beschneiungsanlage mit Speicherteich geplant. Die Kosten für das Gesamtprojekt schätzt der Liftbetreiber auf rund 90 Millionen Euro, die Bauzeit auf fünf Jahre. "Seit 2005 arbeiten wir daran. Den Skiberg im Höhenbereich braucht es für die Qualität, damit die Gäste auf sicheren Pisten unterwegs sind", sagt der Vorstand der Schmittenhöhebahn.

2010 wurden die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung eingereicht. 2011 erteilte das Land Salzburg einen positiven Bescheid. Darauf folgten mehrere Einsprüche und Behördenverfahren, die allesamt im April 2018 vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurden.

Bloß betriebswirtschaftliches Interesse

Doch der Naturschutzbund, der Alpenverein und die Bürgerinitiative Rettet den Hochsonnberg gaben nicht auf und haben erneut außerordentliche Revision beantragt. "Die Hoffnung war bei manchen nicht mehr so groß nach dem Bescheid des Bundesverwaltungsgerichts", sagt Hannes Augustin vom Naturschutzbund zum STANDARD. Doch nun bemängelt der Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung. Die Sicherstellung der Position der Schmitten "als führende Wintersportdestination im Alpenraum" und "zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit" durch Erweiterung von Skipisten sei nach der Rechtsprechung des Höchstgerichts bloß ein betriebswirtschaftliches und damit kein öffentliches Interesse.

Der Naturschutzbund hofft nun auf ein Einlenken der Liftbetreiber: Auf dem Sonnenhang des Berges, wo die Lifte geplant waren, gebe es wenig Schnee, die Pisten müssten beschneit werden. Zudem sei der Hochsonnberg noch eine "naturnahe alpine Landschaft", von der in der Tourismusregion Pinzgau nicht mehr allzu viel übrig sei, sagt Hannes Augustin. "Das ist nicht mehr sehr zukunftsträchtig." Die Schmittenhöhebahn soll ihre Bemühungen um den Arten- und Klimaschutz konsequent fortsetzen. Das würde auch dem Image des Skigebiets guttun, schreiben die Bürgerinitiative, der Alpenverein und der Naturschutzbund. (Stefanie Ruep, 8.1.2020)