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Für den Gang an die New York Stock Exchange hat Spotify nicht den klassischen Börsengang gewählt, sondern ein Direct Listing. Auch Slack hat es so gemacht.

Foto: Reuters / Lucas Jackson

Die türkis-grüne Regierung hat in ihrem Programm festgehalten, dass sie einen "laufenden Dialog mit der Wiener Börse zum Abbau unnötiger Bürokratie bei Börsengängen in Österreich (besonders auch für KMUs)" halten möchte. Doch diese "unnötige Bürokratie" sehen Kapitalmarktexperten in der Form nicht unbedingt. Auch jetzt haben Unternehmern neben dem klassischen Börsengang – der unter anderem eine Prospektpflicht und die Rechnungslegung nach IFRS mit sich bringt – andere, vereinfachte Möglichkeiten des Börsengangs. Zum Beispiel das Direct Listing.

Bekannt wurde diese Form des Börsengangs mit dem Musikanbieter Spotify, der über ein Direct Listing an die New Yorker Stock Exchange gegangen ist. Auch der Instant-Messaging-Anbieter Slack ging via Direct Listing an die Börse. Was ist der Unterschied zum klassischen Börsengang?

IPO versus Direct Listing

"Bei einem klassischen Börsengang (IPO) werden Aktien des Unternehmens aktiv zum Verkauf angeboten, mit dem Gang an die Börse ist meist eine Kapitalerhöhung verbunden, etwa um anstehende Wachstumspläne zu finanzieren", erklärt Philipp Schrader, Rechtsanwalt bei Eisenberger & Herzog. Beim Direct Listing hingegen, "werden lediglich die bestehenden Aktien des Unternehmens zum Börsenhandel zugelassen", sagt Schrader. Das Unternehmen selbst nimmt dabei kein frisches Kapital auf. Einen vorab definierten Preis für den Erwerb von Aktien gibt es beim Direct Listing in der Form nicht, "der wird durch Angebot und Nachfrage ermittelt", sagt Schrader. Ist ein Unternehmen also nicht auf der Suche nach frischem Kapital und will dennoch an die Börse, bietet sich ein Direct Listing an.

Ein weiterer Vorteil beim Direct Listing ist, "dass bestehende Aktionäre ebenfalls unmittelbar Aktien über die Börse verkaufen können", erklärt Schrader. Bei klassischen IPOs müssen diese oft eine von den Banken geforderte Haltefrist von meist 180 oder 360 Tagen einhalten – als vertrauensbildende Maßnahme und zur Kurspflege, heißt es. Bei einem Direct Listing entfällt auch weitgehend die Rolle der Investmentbanken, die im Vorfeld eines IPOs Investoren ansprechen, das Marktumfeld abklopfen, Veranstaltungen zwischen Unternehmer und Investoren organisieren und letztlich schauen, welcher Preis am Markt zu erzielen ist. Beim Direct Listing spielen Investmentbanken eine kleinere Rolle – sie agieren hauptsächlich als Berater. Das hält aber freilich auch die Kosten kleiner.

Keine Neuerfindung

Ist so ein Börsengang in Österreich möglich? "Ja", sagt Schrader. Neu sei das Modell ja nicht. Es habe mit Spotify und Slack jetzt eben verstärkte Aufmerksamkeit bekommen. Auch in Deutschland kommen Direct Listings regelmäßig vor. Für Anleger macht es übrigens keinen Unterschied, ob ein Unternehmen via klassischem Börsengang oder Direct Listing an den Markt gekommen ist – die angebotenen Aktien können börsentäglich ge- und verkauft werden.

Den Weg, via Direct Listing an die Börse zu gehen, haben auch in Österreich schon einige Unternehmen eingeschlagen. Denn die Wiener Börse hat vor einem Jahr das Segment "Direct Market Plus" gestartet – um auch Unternehmen mit geringerem Kapitalbedarf die Möglichkeit zu geben, Eigenkapital über die Börse aufzunehmen. Vor allem KMU und expandierende Jungunternehmen sollen damit angesprochen werden. Die Börse selbst bezeichnete beim Start des Direct Market Plus diesen auch als Einstiegssegment. Denn wer in diesem Segment seine Börsenkarriere starten möchte, für den gelten geringere Zugangsvoraussetzungen und Folgepflichten.

Das Segment gibt den Ton an

So steht den Jungunternehmen ein Capital Market Coach unterstützend zur Seite und die Gebühren für ein Listing sind ebenfalls geringer. Für die Einbeziehung in das Direkt-Market-Plus-Segment müssen einmalig 5000 Euro bezahlt werden, jährliche Folgekosten schlagen sich mit 1000 Euro zu Buche. "Der Vorteil bei diesem Segment für Unternehmen ist", so Schrader, "dass für das Direct Listing kein Prospekt erstellt werden muss, sondern nur ein Informationsmemorandum." Dies spart Kosten. Hintergrund ist, dass die Wiener Börse – grob gesprochen – in zwei Bereiche geteilt ist. Unterschieden werden der "geregelte Markt" (amtlicher Handel; dieser ist EU-reguliert) und der Vienna MTF (Multilateral Trading Facility; früher Dritter Markt), für den die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wiener Börse gelten.

Je nach Markt, an den ein Unternehmen gehen will, gelten also unterschiedliche Vorschriften. "Freilich müssen auch die vorgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein", sagt Schrader, die sich jedoch je nach Markt und Marktsegment unterscheiden.

Der Markt (und nicht die Art des Börsengangs) gibt also bestimmte Formvorschrift vor. Wollen Unternehmen vom geregelten Markt aber in den MTF-Bereich wechseln, ist das umständlich. Für den Wechsel muss das betreffende Unternehmen nämlich erst den gesetzlich vorgeschriebenen Delisting-Prozess durchlaufen. Für einen Wechsel vom Vienna MTF an den geregelten Markt ist wiederum ein Prospekt erforderlich. (Bettina Pfluger, 9.1.2020)