Kurz und Kogler bei der Angelobung.

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Wien – Die neue Bundesregierung präsentiert sich am Freitag dem Nationalrat. Nach der Angelobung durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen am Dienstag werden Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) nun ihre Regierungsmannschaft dem Hohen Haus vorstellen und im Zuge der Regierungserklärung die politischen Vorhaben für die laufende Gesetzgebungsperiode erklären. Außerdem ist die Angelobung der neuen Ministerinnen und Minister geplant, und es stehen zwei erste Beschlüsse auf der Tagesordnung. Die Opposition erhält in einer anschließenden Debatte ausführlich Gelegenheit, ihre Meinung zum Regierungsprogramm kundzutun.

Durch das Aufrücken etlicher Abgeordneter in die Regierung kommt es zu einigen Wechseln in den Abgeordnetenbänken. Zu Beginn der Sitzung sind daher eine Reihe von Angelobungen neuer oder wieder in den Nationalrat zurückkehrender Abgeordneter geplant. Die prominentesten Neuen sind Rückkehrer Rudolf Taschner bei der ÖVP sowie Anwalt Georg Bürstmayr bei den Grünen.

Die neue Bundesregierung bei der Angelobung durch Präsident Alexander Van der Bellen.
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Bundesministeriengesetz soll beschlossen werden

Ferner stehen zwei Beschlüsse an. Um die Ressortverteilung der türkis-grünen Regierung zu fixieren, braucht es eine Novellierung des Bundesministeriengesetzes. Vorsorglich haben ÖVP und Grüne bereits im Dezember einen entsprechenden Antrag eingebracht. Formal wird es laut Gesetzesentwurf künftig 13 Ministerien – und damit eines mehr als bisher – geben. Dazu kommen laut Koalitionsvereinbarung zwei dem Bundeskanzleramt zugeordnete Ministerinnen, die zum einen für Integration und Frauen und zum anderen für EU-Fragen zuständig sind.

Die Ministerien der neuen Regierung.
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Die größte Neuheit unter den Ministerien stellt das geplante Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie dar, das von der grünen Ministerin Leonore Gewessler geführt werden soll. Sie wird demnach sowohl für die Agenden des bisherigen Infrastrukturministeriums als auch jene des Umweltministeriums zuständig sein.

Neu ist unter anderem auch, dass die Agenden für Arbeitsmarkt, Arbeitsrecht und Arbeitnehmerschutz vom Sozialministerium in das neue Ministerium für Arbeit, Familie und Jugend wandern und dass für Integration künftig nicht mehr das Außenministerium, sondern das Bundeskanzleramt verantwortlich sein wird.

Gesetzliches Budgetprovisorium

Als zweiter Beschluss in der Nationalratssitzung am Donnerstag muss ein Budgetprovisorium für 2019 beschlossen werden, da der Nationalrat aufgrund der Neuwahlen im Herbst kein Budget für dieses Jahr beschlossen hat. Mit dem Budgetprovisorium wird ein Haushalt für das laufende Jahr fortgeschrieben, bis der Nationalrat ein neues Budget beschließt, was nicht vor April sein wird.

In einer außerplanmäßigen Sitzung am Donnerstag billigte der Budgetausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen bereits sowohl die neue Ministerienverteilung als auch das gesetzliche Budgetprovisorium. Nach Angaben der Parlamentskorrespondenz soll am Freitag im Nationalrat auch die Wahl der restlichen Ausschüsse in Aussicht genommen werden. (red, APA, 10.1.2020)