"Aufnahme von Gesprächen mit den Bundesländern", diese Absichtserklärung findet sich gleich mehrmals in den Passagen des Regierungsprogramms, wo es ums Bauen und Wohnen geht (siehe dazu auch Artikel). Weiters: "Die Länder sollen (...) im Rahmen der Bauordnungen ...", "die Bundesländer werden aufgefordert, ...", "im Rahmen des Finanzausgleichs wird die Bundesregierung darauf Einfluss nehmen, ...", "die Bundesregierung möchte (...) gemeinsam mit den Ländern ...".

Der Verweis auf die Bundesländer ist bei vielen Themen notwendig, weil sie bei der Bau- und Raumordnung sowie der Wohnbauförderung das Sagen haben. Bei Letzterem ist das seit rund dreißig Jahren so (seit der Verländerung der Wohnbauförderung Ende der 1980er-Jahre), bei den Bauordnungen quasi schon immer.

Nur weil es etwas schon immer gibt, muss man es aber nicht gut finden. Kommt halt auf den Standpunkt an. "Die Ohnmacht des Bundes ist da sehr gut zu sehen", kommentiert ein langjähriger Beobachter die eingangs zitierten Passagen aus dem Regierungsprogramm. Fragt sich halt nur: Cui bono? (13.1.2020)