Der Prozess gegen die Mitglieder des "Staatenbund Österreich" wurde im Jänner 2019 am Grazer Straflandesgericht mit einem Urteil abgeschlossen.

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Graz – Das Urteil von Jänner 2019 im Fall von 14 Mitgliedern des "Staatenbundes Österreich" ist noch gar nicht rechtskräftig, aber eine der führenden Personen des Vereins ist am Montag erneut vor Gericht gestanden. Ein Ex-Gendarmeriebeamter, der als Stellvertreter und "Beschützer" der Staatsverweigerer-Präsidentin galt, soll einen Ausbruchsversuch inklusive Geiselnahme geplant haben.

Der 72-Jährige sitzt seit April 2017 in Untersuchungshaft. Er hat eine Einzelzelle und meistens auch allein Hofgang. Zwischendurch wurden zwei Tschetschenen gleichzeitig in den Hof geschickt. Diese Gelegenheit soll der Angeklagte genützt haben, um die beiden Männer zu einem Ausbruchsversuch zu überreden. Laut Staatsanwalt hat er den Männern geraten, ihre Buttermesser als Tatwaffe zu präparieren und damit ein oder zwei Justizwachebeamte – "am besten mit Stern", also höherrangig – als Geiseln zu nehmen. Dadurch wollte er demnach nicht nur selbst freikommen, sondern auch noch seine "Chefin", die Präsidentin des "Staatenbundes", freipressen.

Mithäftlinge wandten sich an den Verfassungsschutz

"Das ist kompletter Schwachsinn", meinte der 72-Jährige, der sich in keiner Weise schuldig fühlte. Er soll sich bei den Mithäftlingen als "Staatsfeind Nr. 2" vorgestellt haben, warf ihm die Richterin vor. "Ich habe mich nicht vorgestellt", sagte der Beschuldigte. "Ich habe solche Gespräche nie geführt."

Einer der beiden Tschetschenen hatte sich an einen Beamten des Verfassungsschutzes gewandt und diesem alles erzählt. Den beiden Häftlingen wurde geraten, weiter mitzuspielen, weil man mehr über die Pläne des Angeklagten erfahren wollte. Ganz ernst nahmen die beiden den Mann aber zunächst nicht: "In der Zelle haben wir gelacht über seine Aussagen."

Schwerwiegende Drohungen gegen den Staatsanwalt

Schwerwiegender als der geplante Ausbruchsversuch waren Drohungen, die er gegen den ermittelnden Staatsanwalt und gegen den Leiter der Behörde ausgesprochen haben soll. Von "Umbringen der Familie" und "Genickbrechen" war nach Angaben des Zeugen dabei die Rede. Beide "Komplizen" haben mittlerweile Angst vor dem Ex-Gendarm, sie wollten nur in seiner Abwesenheit aussagen.

Der Beschuldigte verweigerte die Untersuchung durch einen Psychiater, also musste der Gerichtssachverständige Manfred Walzl aufgrund seiner Beobachtungen und mithilfe des Aktes seine Einschätzung treffen. Das Urteil fiel hart aus: "Geistig-seelische Abartigkeit höheren Grades", "Realitätsverlust", "exzentrisch" und "dissoziales Verhalten", befand der Mediziner. Er sprach sich für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus. Das schockierte den Angeklagten ziemlich, er willigte nun doch ein, sich begutachten zu lassen. Allerdings wollte er einen anderen Psychologen, was die Richterin vorerst nicht verfügte. Die Verhandlung wurde vertagt. (APA, 13.1.2020)