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Taxler sorgen sich (wieder einmal) um ihr Geschäft.

Foto: Reuters

San Francisco – Die Taxivertreter drängen die türkis-grüne Regierung, die ab 1. September geltende Taxi/Mietwagen-Reform nicht aufzuweichen. Im Regierungsprogramm heißt es dazu nur knapp "Gelegenheitsverkehrsgesetz zur Förderung neuer Mobilitätsdienstleistungen verbessern". Weitere Details zu den Plänen von ÖVP und Grünen fehlen.

"Von flexiblen Tarifen profitieren ausschließlich internationale Großkonzerne wie Uber – die kleinen Taxiunternehmen sowie die Fahrgäste wären die Leidtragenden", sagte der Wiener WKO-Taxiobmann Gökhan Keskin am Montag. Er warnt davor, dass die Reform über Betriebsverordnungen in den einzelnen Bundesländern wieder aufgeweicht werden könnte.

"Lex Uber"

Anfang Juli 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile der Liste Jetzt im Nationalrat die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagengewerbe ("Lex Uber") beschlossen. Die Taxivertreter lobbyierten für das Gesetzesvorhaben. Ab September 2020 gibt es nur noch ein einheitliches Pkw-Personenbeförderungsgewerbe. Eckpunkte der Reform sind einheitliche Tarife für Taxis und Mietwagen und ein verpflichtender Taxischein für alle. ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger verteidigte die Reform im Juli und betonte damals, dass es keine vorgeschriebenen Fixtarife geben werde. Dies liege ganz in der Hand der jeweiligen Landeshauptleute, die solche vorgeben können, aber nicht müssen.

Derzeit bestehen noch deutliche Unterschiede: Im Taxigewerbe gibt es fixe Preise mit Fahrpreisanzeiger (Taxameter), bei Mietwägen kann der Preis derzeit noch frei vereinbart werden. Mietwagenfirmen können damit deutlich niedrigere Preise anbieten als Taxis. Der US-Fahrdienstanbieter Uber arbeitet in Österreich mit Mietwagenfirmen zusammen.

Appell an Wirtschaftsbund

Der Wiener Taxiobmann appelliert an den ÖVP-Wirtschaftsbund, aufseiten der kleinen Taxiunternehmen und nicht von Konzernen zu stehen. "Uber schert sich nicht um Gesetze und Gerichtsurteile und drängt damit viele Taxiunternehmen an den Rand des Existenzminimums", so Keskin. Die Digitalisierung dürfe "hier nicht als Ausrede für wettbewerbsverzerrende Praktiken und Lohndumping missbraucht werden". (APA, 13.1.2020)