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Über die App "Poldi" soll die die kognitive Schulreife von Kindern ermittelt werden.

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Wien – Der geplante verpflichtende Einsatz einer dafür entwickelten App bei der Volksschuleinschreibung ab Jänner 2021 könnte noch verschoben werden. Eine Entscheidung falle nach der noch bis März dauernden Testphase an Pilotschulen während der Schuleinschreibung, kündigt der Generalsekretär im Bildungsministerium, Martin Netzer, an.

"Die Zeitleiste ist sekundär. Wir müssen zu einem Modell kommen, das von Eltern, Kindern und Schulleitern auch als Unterstützung wahrgenommen wird", so Netzer. "Wir wollen daher jetzt sauber testen und im Frühjahr bzw. höchstens Frühsommer zu einer Entscheidung kommen. Sollten wir in der Pilotierung draufkommen, dass wir vom Inhalt oder der Kommunikation her nachschärfen müssen, werden wir das tun."

Ursprünglich geplant war, die App um die freundliche Koboldin "Poldi" im Jänner 2021 verpflichtend an allen Volksschulen einzusetzen. Das Screening zur Feststellung der kognitiven Schulreife ist wie ein Computerspiel aufgebaut, in dem die Kinder Aufgaben lösen. Der Test soll etwa Aufschluss darüber geben, ob diese schon mit Sprachlauten umgehen können, ein altersgemäßes Verständnis von Mengen und ein basales Wissen über Zahlen und Schrift haben und wie es etwa um ihre Schreibbewegungen und Gedächtnisfunktionen bestellt ist. Die mögliche Verzögerung begründet man im Ministerium mit der nicht vorhersehbaren halbjährigen Übergangsregierung.

Tests an zehn Prozent der Schulen

Erprobt wird die App heuer an rund zehn Prozent der Volksschulen. Eine wissenschaftliche Begleitung wird an 26 Schulen durchgeführt. In die Entscheidung einfließen sollen außerdem Rückmeldungen von Direktoren, Eltern und Kindern.

Nach wie vor trifft die Entscheidung über die Schulreife die jeweilige Schulleitung – egal ob mit oder ohne App. "Die Schuleinschreibung steht und fällt nicht mit der App", so Netzer. Diese beurteile nur die kognitive Reife der Kinder – andere Faktoren wie die motorische, emotionale und soziale Eignung würden nicht von der App (die auch in einer Papierversion verfügbar ist) erfasst. "Wir vertrauen da auf die diagnostische Kompetenz der Schulleiter – die haben immer das letzte Wort", so Netzer. "Das ist wie beim Arzt. Auch der ordnet Laboruntersuchungen etc. an. Die Werte muss aber er interpretieren. Die Entscheidung trifft er, weil er hat das Gesamtbild."

Nicht schulreife Kinder müssen eine Vorschulklasse besuchen bzw. werden in der 1. Klasse Volksschule nach dem Vorschullehrplan unterrichtet. (APA, 14.1.2020)