Waren alle Wahlkampfinserate 2019 gesetzeskonform? Ein Senat im Kanzleramt prüft das gerade.

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Wien – Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt hat eine Prüfung der im Vorjahr geschalteten Wahlkampfinserate der Parlamentsklubs eingeleitet. Es geht um die Frage, ob diese Inserate illegale Parteispenden darstellen. Wenn ja, drohen den verantwortlichen Parteimanagern Strafen. Außerdem werden demnächst erste Entscheidungen über mögliche Verstöße aus dem Jahr 2017 veröffentlicht.

Wie der im Kanzleramt angesiedelte Richtersenat am Dienstag mitgeteilt hat, läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren "ob und in welcher Konstellation Inserate von Parlamentsklubs unzulässige Spenden darstellen und eine Strafbarkeit begründen". Welche und wie viele Parteien davon betroffen sind, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

Die Neos hatten im Wahlkampf angekündigt, sich in dieser Causa an den Senat zu wenden. Anlass war ein Inserat des ÖVP-Parlamentsklubs, in dem Klubobmann August Wöginger zwei Wochen vor der Wahl für die Fortsetzung der türkisen Regierungsarbeit geworben hatte. In weiterer Folge wurde bekannt, dass auch die Parlamentsklubs von SPÖ und Neos im Wahlkampf Inserate geschalten hatten.

Deutliche Überschreitung von Kostengrenzen 2017

Ob und unter welchen Umständen es sich dabei um unzulässige Parteispenden der Klubs handelt, wird nun geprüft. Den zuständigen Parteimanagern könnten im schlimmsten Fall Verwaltungsstrafen drohen. Außerdem geht der Senat der Frage nach, ob der Gegenwert der Spenden gemäß der neuen Rechtslage bei der betreffenden Partei "abzuschöpfen" wäre.

Demnächst veröffentlicht wird nach Angaben des Senats außerdem die Entscheidung über vom Rechnungshof angezeigte mutmaßliche Verstöße gegen die Parteienfinanzierungsregeln aus dem Jahr 2017. Dabei geht es sowohl um die (teils deutliche) Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze durch ÖVP, FPÖ und SPÖ als auch um unzulässige Parteispenden. Unter anderem hatte der Rechnungshof günstige Seegrundstücke des Landes Oberösterreich für die rote und schwarze Parteijugend moniert.

Die ÖVP hatte die Wahlkampfkostengrenze von maximal sieben Millionen Euro im Jahr 2017 um fast sechs Millionen Euro überschritten, die FPÖ um 3,7 Millionen und die SPÖ um 383.000. Der ÖVP droht somit eine Geldbuße von bis zu einer Million Euro, der FPÖ bis zu 569.000 Euro und der SPÖ maximal 38.000 Euro. Ob die Parteien die Wahlkampfkostengrenze 2019 eingehalten haben, müssen sie in ihrem Rechenschaftsbericht für das Wahljahr bis 30. September an den Rechnungshof melden. (APA, 14.1.2020)