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Der Angeklagte hatte zuerst noch vorgegeben, sei Account sei gehackt worden, dann aber doch ein Geständnis abgelegt.

Foto: Reuters

Ein Steirer ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen übler Nachrede zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte auf Facebook die Beamten der Polizeiinspektion Deutschfeistritz beschimpft. Sprach er zunächst noch von einem Hacker, so zeigte er sich nach kurzem Besinnen geständig. Seine "schlechten Erfahrungen mit der Polizei" hätten zur Tat geführt, sagte der Angeklagte.

Der 36-Jährige hatte die 14 Polizisten der Dienststelle unter anderem als "faul" und als "Nichtstuer" beschimpft. Als er ziemlich rasch als mutmaßlicher Verursacher der Einträge ausgeforscht wurde, leugnete er alles. Der Account sei gehackt worden, so seine Erklärung. "Wer sollte Interesse daran haben, die Polizei Deutschfeistritz zu verunglimpfen?", fragte Richter Christoph Lichtenberg.

Verbitterung

Das sah der Beschuldigte dann ein und legte ein Geständnis ab. Er habe mit den Beamten dieser Polizeiinspektion schlechte Erfahrungen gemacht. 2004 "waren das recht brutale Polizisten", gab er an. Und 2012 sei er selbst Opfer gewesen und wurde an seinem Arbeitsplatz niedergeschlagen. Doch die Polizei sah das Ganze als Unfall an. Ihm wurde gekündigt, sein Widersacher sei mittlerweile Chef, erzählte er. Noch heute könne er sich in Deutschfeistritz nicht blicken lassen: "Ich habe mein Gesicht verloren", meinte er.

Seine Verbitterung schlug sich in mehreren Facebook-Einträgen im März 2019 nieder. "Ein bissl g'flaschelt hab' ich auch gehabt", gestand er freimütig eine gewisse Alkoholisierung ein. "Dass man das nicht tun darf, wissen Sie eh. Hass im Netz ist jetzt wirklich überall Thema"; ermahnte ihn der Richter, der offenbar selbst kein großer Fan von Facebook ist. "Da ist Nasenbohren noch besser, als dauernd zu lesen, was irgendein Narr geschrieben hat", lautete seine Einschätzung.

Da sich laut Staatsanwalt Johannes Winklhofer "eine positive Entwicklung für die Zukunft" erkennen ließ, kam der Angeklagte mit drei Monaten bedingt davon. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA, 14.01.2019)