Mit gefälschten Einkaufsgutscheinen gelang es einem Supermarktmitarbeiter, Millionen zu lukrieren und seine Spielschulden zu decken.

Foto: APA / dpa / Doreen Fiedler

Wien – Mit einer perfiden Betrugsmasche haben zwei leitende Supermarktangestellte Gutscheine ihrer Firma im Wert von einer Million Euro gefälscht. Mit den so generierten Coupons kauften die beiden reichlich ein, darunter Gold um mehrere tausend Euro. Die beiden wurden am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht rechtskräftig zu je drei Jahren Haft – eines davon unbedingt – verurteilt.

Die Männer sind Cousins und arbeiteten seit Jahren bei der Supermarktkette, der eine als Regional-, der andere als Filialleiter. Bei einer Schulung erfuhr der 28-Jährige Regionalleiter schier Unglaubliches: Auf der Übungskassa für Lehrlinge war es möglich, Supermarkt-Gutscheine herzustellen. Diese wurden im Zentralsystem des Unternehmens nicht registriert, waren aber gültig und konnten in den Geschäften eingelöst werden. Da der 28-Jährige aufgrund seiner Spielsucht Schulden von 90.000 Euro angehäuft hatte, wurde diese Sicherheitslücke für ihn eine interessante Masche, um an Geld zu kommen.

Anfang mit 500 Coupons

Er holte seinen 31-jährigen Cousin mit ins Boot. Der eine stand Schmiere, während der andere mehr als 500 Gutscheinkarten mit einem Gesamtwert von 316.000 Euro auf der Schulungskassa herstellte. Dann wartete das Duo drei Monate, löste die Coupons vorsichtig in einer Filiale ein – und das klappte ohne Probleme. In einem zweiten Angriff stellten sie weitere Gutscheine her, insgesamt generierten die Männer Wertkarten in Höhe von einer Million Euro.

Das Duo deckte sich nicht nur mit den Produkten ein, die in den Supermarkt-Filialen erhältlich sind. Mit den Coupons erwarben sie auch die im Kassabereich erhältlichen Wertkarten anderer Anbieter wie der Online-Verkaufsplattform Amazon. Sie bestellten Laptops, Uhren, Handy, Kleidung, Kosmetika, aber auch Goldmünzen und -barren. Damit wurden auch Guthaben des Online-Zahlungsabwicklers PayPal erworben, um das Geld bei Online-Glücksspielen zu verwenden.

Datenverarbeitungsmissbrauch

Im September 2019 war Schluss. Dem Unternehmen waren Unregelmäßigkeiten beim Einlösen der Gutscheine aufgefallen und so kamen die beiden ins Visier der Ermittler. Sie wurden festgenommen und sahen sich bald mit einer Anklage wegen betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs konfrontiert.

"Es war meine Idee", sagte der 28-Jährige dem Schöffengericht unter Vorsitz von Christoph Bauer. "Es war eine Grenze bei mir erreicht." Der Regionalleiter hatte bereits 70.000 Euro Schulden durch seine Spielsucht angehäuft. Mit einem Einsatz von 30 Euro gewann er jedoch genau diesen Betrag im Casino und war schuldenfrei. Doch es dauerte nicht lange, nach einem halben Jahr war der Mann mit 90.000 Euro in der Miese. "Das Spielen ist immer mehr und mehr geworden, und die Schulden wurden immer höher." Sein Cousin borgte ihm 30.000 Euro. Um ihm die Schulden zurückzahlen zu können, holte der 28-Jährige den Verwandten bei seinen Betrugsmachenschaften mit ins Boot.

Dann kam die Gier

Auf die Frage von Richter Bauer, warum sie mit den Gutscheinen nicht einfach ihre Schulden beglichen und es damit gut sein ließen, meinte der Erstangeklagte: "Dann ist die Gier dazu gekommen." Als dann die Karten plötzlich gesperrt wurden, hätten die beiden "panische Angst" bekommen. Im Prozess kam heraus, dass die beiden in der Panik in ganz Wien herumgefahren sind und die Coupons in Mistkübeln entsorgt haben.

Das Vorgehen der Männer bezeichnete bereits das Wiener Oberlandesgericht als besonders professionell und verlängerte die U-Haft wegen Tatbegehungsgefahr wegen u.a. besonderer Raffgier und auffälliger Hemmungslosigkeit. Der hohe Schaden und die hohe kriminelle Energie wurde den Männern auch beim Gerichtsverfahren am Mittwoch erschwerend angelastet. Die beiden zeigten sich jedoch vollumfassend geständig, sie sind bisher unbescholten und haben den Schaden – der Privatbeteiligtenanspruch lag bei mehr als 360.000 Euro – teilweise schon gutgemacht. Deshalb bliebt das Gericht bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren im unteren Bereich. (APA, 15.1.2020)