Tauziehen um die Personalvertretung des Kabinenpersonals zwischen Laudamotion und Gewerkschaft Vida.

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Wien/Schwechat/Dublin – Die Geschäftsleitung der Ryanair-Tochter Laudamotion hat Piloten und Kabinenpersonal zu getrennten Versammlungen eingeladen. Sie sollen künftig über getrennte Betriebsräte verfügen, schreibt das Portal "Aviation Net". Eine Laudamotion-Sprecherin bestätigte, dass die Geschäftsführung die Mitarbeiter "ermutige", getrennte Betriebsräte zu gründen. Die Gewerkschaft Vida kontert mit Verweis auf das Arbeitsverfassungsgesetz, dass dies nicht zulässig sei.

Auch in der Wirtschaftskammer sieht man das Ansinnen der Laudamotion kritisch. Daran hindern, zwei Betriebe zu gründen und das Bordpersonal in diese zu transferieren, werde man das Unternehmen aber nicht können, heißt es. Umgehungen würden immer wieder versucht, bis es rechtliche Klarheit gibt, dauere es in der Regel mehrere Jahre.

Die AUA kann diesbezüglich nicht als Präzedenzfall dienen. Sie hat wohl getrennte Betriebsräte, aber nur für Bord- und Bodenpersonal. Kabine und Cockpit der AUA werden vom sogenannten Bordbetriebsrat vertreten.

Die österreichische Ryanair-Tochter Laudamotion hat derzeit eine gemeinsame Vertretung des fliegenden Personals, wobei die Lauda-Geschäftsführung die jüngste Betriebsratswahl nicht anerkennt und vor dem Landesgericht Korneuburg anficht. Der erste Verhandlungstermin findet am 18. März 2020 statt. "Aus unserer Sicht ist diese Betriebsratswahl nichtig", sagt die Unternehmenssprecherin.

Eigener Betriebsrat für Kabine?

Am Dienstag habe die Geschäftsführung die Cockpitbelegschaft getroffen, am Donnerstag sei das Kabinenpersonal eingeladen, bestätigte die Unternehmenssprecherin den Bericht von "Aviation Net". Dabei sei über die Geschäftslage gesprochen worden. Die Geschäftsleitung habe gestern aktiv dazu aufgerufen, einen Betriebsrat zu gründen, und aus organisatorischen Gründen betont, dass es einfacher sei, je einen Betriebsrat für Cockpit- und für Kabinenpersonal zu haben. Nun obliege es den Mitarbeitern, ob sie dies tun, denn die Geschäftsleitung selbst könne keinen Betriebsrat gründen.

Vida: Nicht zulässig

Die Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft Vida widerspricht den Plänen: Es sei nur möglich, einen Arbeiter-, einen Angestelltenbetriebsrat sowie einen Betriebsrat des fliegenden Personals zu errichten, so die Vida in einem Schreiben, aus dem "Aviation Net" zitiert. "Eine weitere Unterteilung des fliegenden Personals, das heißt die Wahl eines eigenen Piloten- beziehungsweise Flugbegleiterbetriebsrats, ist nach österreichischem Recht nicht zulässig, weil es gegen die zwingenden Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) verstoßen würde." Ein getrennter Piloten- beziehungsweise Flugbegleiterbetriebsrat wäre daher nichtig und die Mitglieder etwa auch nicht kündigungsgeschützt. (APA, ung, 15.1.2020)