Kampfzone Küniglberg: Betriebsrat klagt ORF-Führung auf Einhaltung des Gehaltsabschlusses.

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Der Zentralbetriebsrat des ORF hat am Dienstag eine Klage gegen den ORF eingebracht. Die Geschäftsführung halte sich nicht an die Ende 2018 über zwei Jahre abgeschlossene Gehaltsrunde für die diversen ORF-Kollektivverträge. Die ORF-Führung erklärt indes auf STANDARD-Anfrage, der Betriebsrat verlange eine andere Berechnungsmethode, dies sei rechtlich nicht möglich.

Die Geschäftsführung sei einseitig von der Vereinbarung abgerückt, erklärt der Betriebsrat. Das bedeute für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein reales Minus von einem halben Prozentpunkt für 2020, argumentiert der Betriebsrat nach STANDARD-Informationen. Der ORF-Zentralbetriebsrat hat nun eine Feststellungsklage beim Arbeits- und Sozialgericht Wien eingebracht.

In einem Mail an die Mitarbeiter schreibt der Zentralbetriebsrat: "Sowohl für 2019 als auch für 2020 wurde die jeweilige Inflationsrate (also die Inflationsrate der Jahre 2018 beziehungsweise 2019) als Gehaltsplus vereinbart." Für Mitarbeiter mit den ältesten (und besten) Verträgen sollte es die halbe Inflationsrate plus Einmalzahlung geben, für neuere Kollektivverträge und Freie die ganze Inflationsrate.

"Absolut inakzeptables Minus"

Der Zentralbetriebsrat: "Nun stehen wir jedoch erstmalig in der Geschichte des ORF, aber auch in der Geschichte aller anderen sozialpartnerschaftlich verhandelten Lohnrunden im Lande, vor dem Problem, dass sich unser 'Verhandlungspartner' nicht an die gemeinsam getroffene Vereinbarung halten will. Auf nahezu winkeladvokatische Weise wird – entgegen der Einhelligkeit beim Vertragsabschluss – eine Textpassage des Vertragswerks plötzlich zu unseren Lasten interpretiert. Realiter hieße das eine um 0,5 Prozentpunkte geringere Erhöhung der Gehälter und Honorare für 2020, ein absolut inakzeptables Minus auf Kosten aller ORF-Mitarbeiterlnnen."

Gespräche mit der Geschäftsführung seien ergebnislos verlaufen, erklären die Belegschaftsvertreter die nun eingebrachte Klage. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ORF wurden am Mittwoch über die Klage informiert.

"Andere Berechnungsmethode"

  • Update: Die ORF-Führung zur Klage: "Zwischen Betriebsrat und ORF ist im Rahmen des Gehaltsabschlusses für 2020 kurzgefasst eine Valorisierung um die Inflationsrate vorgesehen. Der Modus für die Berechnung der Inflationsrate wurde schriftlich vereinbart und vom Stiftungsrat genehmigt. Dass der Betriebsrat nun eine andere Berechnungsmethode heranziehen will, ist für den ORF nicht nachvollziehbar und rechtlich auch nicht möglich."
  • Der beschlossene Gehaltsabschluss sieht laut ORF "ganz klar" vor, dass nicht eine durchschnittliche Inflationsrate 2019 für die Valorisierung 2020 heranzuziehen sei, sondern ein (Zitat aus dem Abschluss) "Prozentsatz, der der Veränderung des VPI (Verbraucherpreisindex) 2015 für Dezember 2018 zu November 2019 entspricht". "Nur eine solche Valorisierung wurde auch vom Stiftungsrat genehmigt, für andere Berechnungsmethoden gibt es keine rechtliche Grundlage", lässt der ORF auf STANDARD-Anfrage verlauten. Das habe man dem Betriebsrat mitgeteilt.

Betriebsratswahl im Februar

Anfang Februar steht auf dem Küniglberg die Wahl des nächsten Zentralbetriebsrats ins Haus. Vorsitzender ist Gerhard Moser, Stellvertreter Gerhard Berti aus der Technikdirektion. (fid, 15.1.2020)