Ob es EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gelingt, den britischen Premier Boris Johnson von der Aufrechterhaltung der Personenfreizügigkeit zu überzeugen?

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Straßburg – Das Europaparlament spricht sich für weitgehende Personenfreizügigkeit zwischen der EU und Großbritannien nach dem Brexit aus. Die Abgeordneten forderten am Mittwoch in einer – rechtlich nicht bindenden – Entschließung die EU-Kommission auf, für die Wahrung der Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien zu sorgen.

Vereinbarungen über die künftige Beziehung zwischen der EU und Großbritannien sollten "ehrgeizige Bestimmungen über den Personenverkehr enthalten", verlangten die Europaabgeordneten. Sie wiesen darauf hin, "dass die Freizügigkeitsrechte auch unmittelbar mit den drei anderen Freiheiten im Binnenmarkt zusammenhängen und von besonderer Bedeutung für Dienstleistungen und berufliche Qualifikationen sind".

Freiheit für die Briten

Britischen Bürgern, die unter das Austrittsabkommen fallen, sollen künftig Freizügigkeitsrechte in der gesamten EU garantiert werden, heißt es in der Resolution weiter. Im Gegenzug sollten auch EU-Bürger, die unter das Abkommen fallen, ein garantiertes lebenslanges Recht auf Rückkehr in das Vereinigte Königreich haben. Die verbleibenden 27 EU-Mitgliedsstaaten sollten sicherstellen, dass alle Bürger auf beiden Seiten bei Kommunalwahlen in ihrem Wohnsitzland das Wahlrecht genießen.

Noch schwenken Brexit-Gegner ihre EU-Fahnen. Am 31. Jänner ist es dann so weit.
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Großbritannien tritt planmäßig am 31. Jänner aus der EU aus. Während eines Übergangszeitraums bis Jahresende muss Großbritannien aber weiter EU-Recht umsetzen, ohne dass sich viel ändert. Während der Übergangsperiode würden EU-Bürger weiter Rechte im Zusammenhang mit der Freizügigkeit genießen, was auch für die britischen Bürger im Hinblick auf die EU-27 gelte, betonten die Abgeordneten. Allerdings hatten insbesondere der offene Arbeitsmarkt und hunderttausende nach Großbritannien gezogene Arbeitsmigranten aus den neuen EU-Ländern das Votum für den EU-Austritt befeuert.

Temporärer Aufenthalt

"Tiefe Besorgnis" äußerte das EU-Parlament angesichts jüngster Ankündigungen aus Großbritannien für EU-Bürger, die die Frist 30. Juni 2021 für einen Antrag im Rahmen des "EU Settlement Scheme" zur Regelung ihres Aufenthaltes in Großbritannien nicht einhalten. Bei den betroffenen Bürgern habe dies Unsicherheit und Angst ausgelöst, "was nicht hilfreich ist". Einem Anteil von Antragstellern im "EU Settlement Scheme" sei nur ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht gewährt worden, kritisierten die Europaabgeordneten. (APA, 15.1.2020)