Puigdemont (links im Bild), ehemaliger Regionalpräsident Kataloniens, und sein ehemaliger Gesundheitsminister Comín haben am Montag ihre Mandate als EU-Abgeordnete angetreten.

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Barcelona/Madrid – Das EU-Parlament hat eine Untersuchung zur möglichen Aufhebung der Parlamentsimmunität der katalanischen Abgeordneten Carles Puigdemont und Toni Comín eingeleitet. Die entsprechende Anfrage der spanischen Behörden sei an den Rechtsausschuss weitergeleitet worden, sagte die Vizepräsidentin des Parlaments, Ewa Kopacz, am Donnerstag in Straßburg.

Gegen die beiden Befürworter der Unabhängigkeit Kataloniens von Spanien liegen Auslieferungsgesuche aus Madrid vor. Puigdemont, ehemaliger Regionalpräsident Kataloniens, und sein ehemaliger Gesundheitsminister Comín hatten am Montag ihre Mandate als EU-Abgeordnete angetreten. Sie waren bereits im Mai ins Europaparlament gewählt worden, die spanischen Behörden blockierten daraufhin aber ihre Vereidigung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Dezember unter Verweis auf die parlamentarische Immunität, dass dies nicht rechtens war.

Bis auf weiteres vollwertige EU-Abgeordnete

Puigdemont und Comín hatten sich nach dem ausgesetzten Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien im Oktober 2017 nach Belgien abgesetzt, um der Strafverfolgung in Spanien zu entgehen. Wiederholte Auslieferungsgesuche wurden bisher nicht vollstreckt. Infolge des Urteils der Luxemburger EuGH-Richter stellten die belgischen Behörden die Prüfung der vorliegenden Auslieferungsanträge ein.

Bis zu einer Entscheidung des Rechtsausschusses des Parlaments können Wochen oder Monate vergehen. Anschließend muss die Vollversammlung der Abgeordneten der Immunitätsaufhebung noch zustimmen. Bis auf weiteres sind die beiden Katalanen vollwertige Mitglieder des EU-Parlaments.

Wollen sich den europäischen Grünen anschließen

Als solche wollen sie sich der Grünen-Fraktion anschließen, die eine Zusammenarbeit mit der Regionalistenpartei Europäische Freie Allianz (EFA) unterhält. Eine Entscheidung der Fraktion stand zunächst noch aus. Ihr Ko-Vorsitzender, der Belgier Philippe Lamberts, kündigte unter Verweis auf die freundschaftliche Verbindung der Katalanen zur flämischen Unabhängigkeitsbewegung Widerstand an.

Das EuGH-Urteil betraf eigentlich den Fall des ehemaligen katalanischen Vizepräsidenten Oriol Junqueras, der nach dem Referendum 2017 verhaftet und zwei Jahre später zu 13 Jahren Haft verurteilt worden war. Mit Verweis auf das rechtskräftige Urteil verweigerten die spanischen Behörden ihm trotz des EuGH-Urteils den Antritt seines Parlamentsmandats. Junqueras kündigte an, die Entscheidung erneut in Luxemburg anzufechten. (APA, AFP, 16.1.2020)