Noch immer ist unklar, wer die BVT-Affäre ins Rollen gebracht hat.

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Es hat entscheidend dazu beigetragen, die wohl größte sicherheitspolitische Affäre der vergangenen Jahre ins Rollen zu bringen: das sogenannte "BVT-Konvolut", das auf über 30 Seiten angebliche Verfehlungen hochrangiger Mitarbeiter im Verfassungsschutz und im Innenministerium aufgelistet hat. Per E-Mail wurde es im Frühjahr 2017 an Staatsanwälte, Politiker und Journalisten verschickt, das führte einige Monate später zu Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaften (WKStA). Die fanden ihren Höhepunkt wiederum in der berüchtigten Razzia im BVT, auf die ein parlamentarischer U-Ausschuss folgte.

Wer das Konvolut verfasst hat, ist nach wie vor unklar. Schon im Jänner 2018 ersuchten Ermittler deshalb Google um Auskünfte über den Nutzer der E-Mail-Adresse. Die Kommunikation mit dem US-Konzern klappte jedoch nicht besonders gut – es kamen nur automatisierte Antworten. "Leider sieht es so aus, als wäre ich in einem Teufelskreis aus Standard-Antworten gefangen", schrieb die Staatsanwältin an Google – auch darauf erfolgte eine Standard-Antwort. Also wandte sich das heimische Justizministerium an den Attorney General der USA, um die Daten zu erlangen.

Einjährige Prüfung

Dort prüfte man die Angelegenheit mehr als ein Jahr lang. Im Sommer 2019 stand fest: Die US-Behörden werden der WKStA nicht helfen. "Wir sind der Ansicht, dass diese E-Mails geschützte freie Meinungsäußerung darstellen." Daher können die USA dem Rechtshilfeersuchen nicht nachkommen. Aber: Man schätze die kooperative Zusammenarbeit "im Kampf gegen Verbrechen" prinzipiell sehr. Hinter den Kulissen heißt es, dass so manche Deals angeboten wurden, die von den heimischen Behörden aber nicht erfüllt werden wollten oder konnten.

Für die Ermittler ist das ein herber Rückschlag: Sie tappen nun bei der Suche nach dem Urheber des Konvoluts weiter im Dunkeln. Im U-Ausschuss hatten zahlreiche BVT-Insider unter Wahrheitspflicht verneint, mit der Erstellung des Dokuments zu tun zu haben. Die WKStA wollte eine Anfrage des STANDARD mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht kommentieren. (Fabian Schmid, 17.1.2020)