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Die Regierung plant neue Rahmenbedingungen für Airbnb.

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Eines muss man der Regierung lassen: Sie versucht erst gar nicht, sich hinter der Wohnungsnot zu verstecken. Vielmehr spricht das Regierungsprogramm klar aus, warum Türkis-Grün die Dauer der Vermietung von Privatunterkünften zu touristischen Zwecken auf 90 Tage begrenzen will: damit die österreichischen Tourismusbetriebe mehr Gerechtigkeit erfahren.

Jedenfalls würde sich die Vermietung von Wohnungen für nur drei Monate im Jahr für viele Eigentümer der Unterkünfte wohl nicht mehr auszahlen. Daher wäre die Obergrenze ein wirksames Instrument, dass diese nicht mehr auf den diversen Onlineplattformen angeboten werden, meinen die einen. Die anderen orten einen Kniefall vor der Hotellerie und befürchten, dass die für viele Menschen angenehme Art zu reisen massiv eingeschränkt würde. (Andreas Schnauder, 21.1.2020)

FÜR

Bei Airbnb und anderen Plattformen geht es nur noch am Rande darum, Gästen eine günstige Bleibe zur Verfügung zu stellen, um fremde Länder zu erkunden. Vielmehr steht das kommerzielle Interesse im Vordergrund. Das führt zusehends dazu, dass Wohnungen ständig für touristische Nutzung reserviert werden.

Durch diese Praxis wird gerade Ballungsgebieten kostbarer Wohnraum entzogen. Laut einer Studie der Technischen Universität Wien vor gut zwei Jahren wurden damals 8600 Unterkünfte in der Bundeshauptstadt über Airbnb angeboten – Tendenz stark steigend. Wesentliche Feststellung der Untersuchung: In knapp 70 Prozent der Fälle handelte es sich nicht um die Bereitstellung von Zimmern, sondern der ganzen Wohnung.

Großes Investoreninteresse

Die Wissenschafter kamen zu dem Schluss, dass Wien dadurch 2000 Wohnungen entzogen würden, vornehmlich in touristischen Gegenden, beispielsweise in Naschmarkt-Nähe oder auf dem Spittelberg. Wegen der Konzentration der Unterkünfte in gefragten Grätzeln halten die Experten die Verminderung des Wohnungsangebots für relevant, zumal die Mieten hier ohnedies schon hoch seien. Die Studie gibt außerdem zu bedenken, dass bei unverminderter Dynamik im Jahr 2022 mehr als 40.000 Wohnungen in Wien über Airbnb vermarktet würden.

Dass der Trend in diese Richtung geht, zeigt das steigende Investoreninteresse. Ob Vorsorgewohnungen oder andere Neubauten: Die Möglichkeit der Vermietung über Plattformen ist – zwecks Rendite – in vielen Prospekten verankert. Doch auch Altbau wird dem Markt entzogen: Anstatt sich an lästige Richtwerte halten zu müssen, machen die Eigentümer mit Airbnb das große Geld.

Gleichstellung mit Tourismusbetrieben

Es geht aber nicht nur um den Wohnraum, sondern auch um die Belästigung der Nachbarn durch das ständige Kommen und Gehen der Gäste. Bei einer zeitlichen Beschränkung der gesamten Vermietungsdauer auf 90 Tage im Jahr würden weniger Apartments dem Wohnungsmarkt entzogen und folglich weniger Besucher die Häuser frequentieren.

Und da wäre noch die Ungleichbehandlung der gewerblichen Tourismusbetriebe, die unter der Airbnb-Konkurrenz leiden. Während Nächtigungen schon ab zehn Betten als gewerblich gelten, sind Besitzer mehrerer Wohnungen auf Airbnb privat tätig. Das entspricht zwar vielfach nicht der Rechtsprechung, ist aber Praxis. Weniger Vermietung über Airbnb würde zur Waffengleichheit mit den Beherbergungsbetrieben beitragen.

Vertreibung aus dem Paradies für manchen Airbnb-Host.
Foto: AFP/JOEL SAGET

WIDER

Österreich scheint sich immer mehr mit der zukunftsträchtigen Sharing Economy anzulegen, anstatt die Vorteile der Entwicklung zu nutzen. Nach den massiven Auflagen für Uber droht Airbnb zu Tode reguliert zu werden. Dabei sind die Einwände gegen die Buchungsplattformen teilweise wenig fundiert. So zeigen schon die Zahlen der eingangs erwähnten Studie der TU Wien, dass die Bedeutung von Airbnb sehr gering ist. Die rund 10.000 auf der Webseite angebotenen Apartments entsprechen rund einem Prozent der in Wien existierenden Wohnungen.

Dass sie für Knappheit und übermäßigen Anstieg der Mietpreise verantwortlich sein sollen, erscheint angesichts der geringen Plattformobjekte nicht plausibel. Dazu kommt, dass auf Airbnb auch recht komfortable Wohnungen in bester Lage angeboten werden. Diese obere Kategorie entspricht nicht unbedingt dem Bedarf eines typischen Mieters, der noch dazu einer regulatorischen Unterstützung bedarf.

Viel Leerstand

Wohnungsnot der sozial Schwachen kann ohnehin nur über öffentliches Engagement bekämpft werden. Und in diesem Segment – also Gemeindebauten oder geförderter Wohnbau – sind Kurzzeitvermietungen ohnehin weitgehend untersagt. Letztlich zeigt die hohe Leerstandsrate bei Wohnungen, dass Österreich weniger ein Problem mit Airbnb als mit dem Mietrecht hat. Es scheint, als würde ein Sündenbock gesucht. In Wahrheit dürfte es ohnehin darum gehen, den Wünschen der gerade in der ÖVP einflussreichen Tourismuslobby zu entsprechen.

Sie wettert seit Jahren gegen die angebliche Bevorzugung der Plattformvermietungen, bei denen im Unterschied zur Hotellerie keinerlei Auflagen zu erfüllen seien. Doch hier haben schon mehrere Gerichte für Waffengleichheit gesorgt. Eine typische kurzzeitige Beherbergung via Airbnb, bei der der Host nicht in demselben Apartment wohnt und typische Leistungen wie Bettwäsche oder Reinigung im Pauschalpreis enthalten sind, ist demnach jetzt schon eine gewerbliche Tätigkeit. Das zeigt schon, dass die Touristiker eine unliebsame Konkurrenz aus dem Weg räumen wollen.

Streit? So oder so

Auch die Belästigung durch ständig wechselnde Gäste ist kein stichhaltiges Argument. Denn bei dem ständig gleichen Nachbarn im Haus kommt es ebenfalls regelmäßig zu Auseinandersetzungen. Probleme wegen Lärms und fehlender Mülltrennung soll es ja nicht nur beim Aufenthalt von Touristen geben. Bei ihnen ist wenigstens der Abgang sicher.