Protest gegen die Vorlesung von Lothar Höbelt an der Universität Wien am 3.12.2019.

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Der Protest in den Vorlesungen des Historikers Lothar Höbelt vergangenes Jahr war ein Erfolg. Durch die kurzen aktionistischen Demos wurde einem breiteren Publikum bekannt, was historisch Interessierte schon längst wissen: Höbelt ist ein Problem. Durch sein notorisches Spiel mit extrem rechten Codes und das ungenierte Liebäugeln mit antisemitischen Revisionisten verhöhnt er den antifaschistischen Konsens der Zweiten Republik.

Ewiggestriger Verharmloser

Der naive Ratschlag, die Studierenden mögen mit Höbelt doch lieber in Seminargrüppchen über die intellektuellen Feinheiten seiner kalkulierten Provokationen diskutieren, verkennt den Zweck des Protests: zeigen, dass ewiggestrige Verharmloser wie Höbelt mit dem Gegenwind einer geschichtsbewussten Öffentlichkeit zu rechnen haben. Es wäre überfällig, dass auch seine Kollegen am Institut für Geschichte Klartext reden und sich von Höbelts Treiben offen distanzieren. Einen Kollegen wohlbegründet zu kritisieren widerspricht weder der Meinungs- noch der Wissenschaftsfreiheit, höchstens der eigenen Bequemlichkeit.

Regelrechte Blockaden einer Vorlesung, wie vergangene Woche geschehen, stehen hingegen sehr wohl im Konflikt mit der Freiheit der Lehre. Die Lehrbefugnis verbürgt Höbelts Recht, an der Universität zu lehren. Die Einschränkung von Rechten darf im demokratischen Rechtsstaat nur auf gesetzlicher Grundlage geschehen. Dieses Prinzip sollten auch die geschichtsbewussten Aktivisten anerkennen. (Theo Anders, 20.1.2020)

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