Der Ibiza-U-Ausschuss folgt dem BVT-U-Ausschuss als per Minderheitsantrag eingesetztes Untersuchungsgremium.

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Einigkeit herrscht selten vor, wenn sich die Parlamentsfraktionen den Untersuchungsgegenstand eines U-Ausschusses miteinander ausmachen sollen. Meist gibt es zwei Regierungsparteien, die sich gegen eine allzu intensive Aufklärung ihrer Aktivitäten wehren, während die Opposition geschlossen dafür ist.

Dieses Mal ist die Konstellation aber eine besondere: Teilweise betroffen ist mit der ÖVP eine Partei, die noch immer in der Regierung ist. Hauptbetroffen ist die FPÖ, die wieder in Opposition ist. Viel hängt im Spiel der Mehrheiten also davon ab, wie sich die Grünen, der neue Partner der Türkisen, positionieren werden.

Am Dienstag wurde klar, dass Türkis und Grün gemeinsame Wege gehen werden. Beide erachten gewisse Punkte des U-Ausschuss-Verlangens, das von SPÖ und Neos eingebracht wurde, als zu weitreichend. Bei einem Hintergrundgespräch hieß es vonseiten der Grünen, die Opposition wolle Themen untersuchen, die in keinem Zusammenhang zueinander stünden. Für die Grünen sei das eine solch wilde "Sammlung" von Themen, dass sie fürchten, der Verfassungsgerichtshof würde diesen U-Ausschuss per se für ungültig erklären. Kämen SPÖ und Neos mit ihrem Antrag durch, würde das Instrument U-Ausschuss geschwächt werden, weil man ihm Willkür vorwerfen könnte, hieß es aus dem grünen Klub.

ÖVP und Grüne wollen die Themen e), f) und g) blockieren.
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Ganz ähnlich sieht das die ÖVP, die sich auf ein Gutachten von Christoph Bezemek, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Uni Graz, bezieht. Das vorgelegte Oppositionsverlangen sei "klar verfassungswidrig", weil es so "breit und ungenau" sei, sagt der türkise Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl. Beide Regierungsparteien betonen, die Aufklärungsarbeit prinzipiell zu unterstützen. Zum Thema Casinos könne der U-Ausschuss seine Arbeit "sofort" aufnehmen.

Opposition zieht vor VfGH

Bei den restlichen Themen, etwa dem Ibiza-Video oder der Besetzung der Finanzmarktaufsicht, müsse der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entscheiden. Den wollen SPÖ und Neos auf jeden Fall anrufen. "Die Grünen werden von der Aufdecker- zur Zudeckerpartei", sagt Kai Jan Krainer (SPÖ). Er behauptet, dass die Grünen "all jene Bereiche, wo die ÖVP drinhängt, rauswerfen" wollen. Man betreibe eine "Amputation des Minderheitenrechts", so Krainer weiter. Auch bei den Neos ist man über die Entscheidung der Grünen alles andere als glücklich. Die FPÖ gibt sich zurzeit als unbeteiligter Dritter. "Wir werden nichts blockieren, was andere Parteien einbringen", sagte Wissenschaftssprecher Martin Graf am Dienstag. Aber er gehe davon aus, "dass ÖVP und Grüne blockieren werden".

Die Opposition geht jedenfalls davon aus, dass der 24. U-Ausschuss der Zweiten Republik im April die ersten Befragungen vornehmen wird. Ab dem prinzipiellen Beschluss am Mittwoch im Nationalrat bleiben vier Wochen Zeit, um Akten zu liefern – bis dahin muss auch der VfGH seine Entscheidung über umstrittene Untersuchungsgegenstände treffen. Die Grünen schätzen hingegen, dass der Ausschuss schon im März erstmals tagen könnte. (Fabian Schmid, 21.1.2020)