London – Zehn Tage vor dem planmäßigen Brexit-Termin hat Premierminister Boris Johnson im Oberhaus eine weitere Niederlage erlitten. Mit großer Mehrheit stimmten die Mitglieder des House of Lords am Dienstag für eine Änderung am Brexit-Gesetz, bei dem es um das Recht unbegleiteter Flüchtlingskinder geht, zu ihren Verwandten in Großbritannien zu ziehen. Die Änderung würde die Regierung nach dem Brexit zu weiteren Verhandlungen mit der EU über die Rechte unbegleiteter Kinder verpflichten.

Das House of Lords stimmte am Dienstag für weitere Verhandlungen mit der EU über das Recht unbegleiteter Flüchtlingskinder, zu ihren Verwandten in Großbritannien zu ziehen.
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Initiator der Änderung war Lord Alf Dubs, der selbst als Kind vor den Nazis nach Großbritannien geflüchtet war. Er warf Johnson und seiner Regierung vor, ihr Engagement für das Recht auf Familienzusammenführung aufzuweichen. "Ich weiß ja nicht, ob es sich um völlige Inkompetenz handelt oder um Bosheit, doch damit senden sie das Signal, dass sie keine Flüchtlingskinder mögen", sagte Dubs vor dem Votum der Nachrichtenagentur AFP.

Mehrere Anpassungen

Das Unterhaus hatte bereits am 9. Jänner abschließend für das Brexit-Gesetz gestimmt, doch muss es noch vom nicht-gewählten Oberhaus verabschiedet werden. Die dort beschlossene Änderung geht nun ebenso wie drei weitere Anpassungen am Mittwoch an das Unterhaus zurück, wo sie allesamt mit der Stimmenmehrheit von Johnsons Konservativer Partei wieder gekippt werden dürften.

Bereits am Montag hatte das Oberhaus für eine Anpassung des Brexit-Gesetzes gestimmt, mit der das Bleiberecht von in Großbritannien lebenden EU-Bürgern nach dem Brexit zusätzlich abgesichert werden soll. (APA, red, 21.1.2020)