Die parlamentarische Arbeit nimmt wieder Fahrt auf.

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Wien – Kurz hat es schon danach ausgesehen, als würde es in der neuen Legislaturperiode des Nationalrats gar keinen Bautenausschuss mehr geben. Am 10. Jänner – dem Tag der Regierungserklärung von ÖVP und Grünen – hat er sich dann aber doch konstituiert.

Vorsitzende ist wieder die SPÖ-Abgeordnete Ruth Becher, die auch Bautensprecherin ihrer Partei ist. Und auch alle anderen Bautensprecher sind nun fixiert: Johann Singer (ÖVP) und Philipp Schrangl (FPÖ) wurden sozusagen in ihren Funktionen verlängert, bei den Neos und den Grünen gibt es mit Felix Eypeltauer bzw. Nina Tomaselli neue Namen.

Mieter sollen Einkommensnachweise liefern

Ein paar Verhandlungsgegenstände wurden dem Ausschuss auch bereits zugewiesen, bisher freilich nur solche, die die Opposition gerne thematisieren würde. Dazu zählt ein Einkommensmonitoring im geförderten Wohnbau, das die Neos (neuerlich) beantragt haben. Es soll dazu führen, dass Mieter von Genossenschaftswohnungen, die zwar beim Einzug die Einkommensgrenzen einhalten, im Lauf der Zeit aber ein höheres Einkommen haben, mehr Miete zahlen.

"Damit kein Bürokratiedschungel entsteht, bietet es sich an, hier auf die Eigeninitiative der Bewohner zu setzen", heißt es im Antrag. Dies könne etwa so aussehen, dass im Zeitablauf ein Einkommensanstieg angenommen wird. Um die niedrige Miete zu behalten, muss der Mieter dann neuerlich einen Einkommensnachweis erbringen.

Befristungen im Fokus

Zwei weitere Anträge der Neos betreffen Änderungen des Mietrechtsgesetzes. Beim ersten geht es um die "konkludente", das heißt: stillschweigende, Verlängerung befristeter Mietverträge. Derzeit ist es so, dass sich ein befristeter Vertrag, der beim Ablauf weder vertraglich verlängert noch aufgelöst wird, erst mal automatisch um drei Jahre verlängert. Wird auch dann nichts unternommen, wird ein unbefristeter Vertrag daraus.

Die Neos sprechen sich dafür aus, dass auch bei jeder weiteren konkludenten Verlängerung nur eine Drei-Jahres-Befristung gelten soll. Denn einerseits entspräche dies "eher dem Willen der Vertragsparteien nach einem befristeten Verhältnis", andererseits werde der Mieter durch eine automatische Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag finanziell belastet (zumindest wenn es sich um eine Altbauwohnung handelt) – gilt doch der 25-prozentige Befristungsabschlag, den der Vermieter bei einem befristeten Vertrag von der Miete abziehen muss, dann ja plötzlich nicht mehr.

Der zweite Antrag der Neos befasst sich mit den Eintrittsrechten im MRG: Die Abtretung der Hauptmietrechte an einer Wohnung soll nur noch an Ehegatten, eingetragene Partner oder unterhaltsberechtigte Verwandte möglich sein, nicht mehr hingegen an Geschwister oder jegliche "Verwandte in gerader Linie". Gleiches sollte nach Ansicht der Neos auch im Fall des Todes des Hauptmieters der Fall sein.

SPÖ will Erstanbieter-Prinzip bei Maklerprovisionen

Die SPÖ wiederum hat ihren Antrag auf Einführung eines Erstanbieter-Prinzips bei den Maklerprovisionen wieder eingebracht. Mieter sollen an einen Makler nur noch dann Provision zahlen müssen, wenn die angebotene Wohnung dem Makler zuvor noch nicht bekannt war.

Konkret schlägt die SPÖ im Maklergesetz folgenden Passus vor: "Der Immobilienmakler darf von einem Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Wohnungen oder Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, es sei denn, der Wohnungssuchende hat mit dem Immobilienmakler einen Maklervertrag geschlossen, bevor der Vermieter oder Verkäufer oder ein anderer Berechtigter den Immobilienmakler mit dem Angebot der Wohnungen oder Wohnräume beauftragt hat oder der Makler sonst wie von der Vertragsgelegenheit Kenntnis erhielt. Eine Vereinbarung, durch die der Wohnungssuchende verpflichtet wird, ein vom Vermieter oder Verkäufer oder einem anderen Berechtigen geschuldetes Vermittlungsentgelt zu zahlen, ist unwirksam." Makler, die entgegen dieser Bestimmung eine Provision fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, sollen mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro bestraft werden können, so lautet der Gesetzesvorschlag der SPÖ. (mapu, 24.1.2020)