Wieder kein Glück: Viele Menschen tun sich bei der Wohnungssuche schwer, weil sie nicht den Vorstellungen mancher Vermieter entsprechen.

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Die Suche nach der perfekten Wohnung in guter Lage und zu leistbaren Konditionen ist an sich schon eine Herausforderung. Zur unüberwindbaren Hürde kann die Wohnungssuche aber für Menschen mit Fluchthintergrund, mit ausländisch klingendem Namen oder Akzent und für Frauen mit Kopftuch werden.

In Österreich ist die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der ethnischen Zugehörigkeit bei der Wohnungssuche verboten. Nachweisen lässt sie sich aber nur schwer. Ausnahmen gibt es. Dann etwa, wenn der Vermieter schon im Inserat klarstellt, welche Mieter er sich wünscht – oder welche eben nicht. "Keine Ausländer", "keine Moslems", "keine Flüchtlinge", "nur Inländer" oder "nur EU-Bürger" lesen Wohnungssuchende dann neben Details zu Miethöhe und Wohnungsgröße.

Wer auf solche Inserate stößt, kann Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde erstatten. Für Inserenten gibt es dann eine Mahnung, im Wiederholungsfall eine Verwaltungsstrafe bis zu 360 Euro. Auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft zeigt solche Inserate an, wenn sie ihr gemeldet werden. Die Bereichsleiterin Ines Grabner-Drews beobachtet dabei in den letzten Jahren einen Rückgang. "Die Profis wissen mittlerweile, dass das verboten ist", sagt sie. Zur Sensibilisierung arbeitet die Gleichbehandlungsanwaltschaft auch mit Maklern zusammen. Am ehesten würden solche Inserate von privaten Vermietern in regionalen Medien geschaltet – mitunter ganz ohne Unrechtsbewusstsein.

Wohnung plötzlich weg

Was in Grabner-Drews Einschätzung zuletzt zugenommen hat, ist Diskriminierung in anderen Stadien der Wohnungssuche. Klassische Spielarten: Anrufer werden sofort nach ihrer Herkunft gefragt. Passt diese dem Vermieter nicht, ist die Wohnung auf einmal nicht mehr zu haben. Eine andere Variante: Eine Wohnung ist angeblich längst weg, sobald eine Frau mit Kopftuch zum Besichtigungstermin erscheint. Die gleiche Wohnung ist später für österreichische Interessenten aber wieder zu haben.

Beweisen lässt sich all das schwer. Denn unter welchen Gesichtspunkten sich jemand für oder gegen seine Mieter entscheidet, bleibt meist im Dunkeln. Zurück bleibt in vielen Fällen nur ein seltsames Gefühl.

Dabei haben von Diskriminierung bei der Wohnungssuche Betroffene ein Anrecht auf Schadenersatz. Judikatur dazu gibt es laut Grabner-Drews aber so gut wie keine. Problematisch ist nicht nur die Beweisführung. Wohnungssuchende hätten oft auch einfach nicht die Ressourcen für den langwierigen Rechtsstreit und das Prozessrisiko.

Vermieter umstimmen

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft versucht daher auch außergerichtlich zu vermitteln. In "einzelnen Fällen" sei es beispielsweise möglich, mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen, um diesen vielleicht doch noch umzustimmen. Auch freiwillige Schadenersatzleistungen würden so immer wieder zustande kommen, erzählt die Bereichsleiterin.

Bei der Gleichbehandlungskommission kann außerdem ein Antrag auf ein Prüfungsgutachten gestellt werden, das rechtlich allerdings nicht bindend ist. Dafür wird aber der Vermieter vorgeladen und befragt, "das ist für manche schon sehr unangenehm", sagt Grabner-Drews.

Erfolge gibt es immer wieder: "Muslime wollen wir nicht", sagte unlängst ein Vermieter ganz offen zu einem Wohnungssuchenden, der sich hilfesuchend an den Verein Zara wandte – und mit dessen Unterstützung vor die Gleichbehandlungskommission zog. Am Ende leistete der Vermieter eine "relativ hohe" Schadenersatzzahlung.

Um Geld geht es den Hilfesuchenden aber nicht unbedingt. "Manche wollen einfach nur ihre Geschichte erzählen", weiß Caroline Kerschbaumer, Geschäftsführerin des Vereins Zara, der sich für Zivilcourage und Antirassismusarbeit engagiert: "Viele sind einfach dankbar, dass sich jemand auf ihre Seite stellt" – und sie etwa auch bei Behördengängen begleitet.

Morddrohung des Nachbarn

Bei Zara verzeichnet man vor allem einen Anstieg bei rassistischen Nachbarschaftsstreitereien. Im Zara-Rassismusreport 2018 wird von rassistischen Beschimpfungen, tätlichen Angriffen und sogar Morddrohungen durch Nachbarn berichtet. In vielen Fällen versuche man, über die jeweilige Hausverwaltung zu intervenieren, so Kerschbaumer. Das funktioniere gut.

So wird im Rassismusreport etwa ein Fall geschildert, in dem eine Hausverwaltung eine rassistische und aggressive Mieterin verwarnt und daran erinnert hat, dass ihr Verhalten einen Kündigungsgrund darstellt. In manchen Fällen unterstütze die Hausverwaltung Opfer von Rassismus auch beim Wohnungswechsel. Damit wenigstens die Wohnungssuche nicht wieder von vorn beginnen muss. (Franziska Zoidl, 29.1.2020)