Paris/Nouméa – Nicht nur die EU schrumpft durch den Austritt Großbritanniens. Auch Frankreich könnte schon bald ein Gebiet verlieren. Im September hält das französische Überseegebiet Neukaledonien ein Unabhängigkeitsreferendum ab – das zweite in einer Serie von drei möglichen Volksentscheiden.

Neukaledonien ist ein Paradies im Südpazifik.
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Die Referenden in Neukaledonien werden auf der Basis des Abkommens von Nouméa abgehalten. Im Jahr 1998 sicherte Frankreich Neukaledonien und den Kanaken eine weitgehende Selbstbestimmung zu, ausgenommen sind die Bereiche Sicherheit, Verteidigung, Justiz und Währungspolitik. Der Sonderstatus Neukaledoniens als Collectivité sui generis ist in der französische Verfassung in den Artikeln 76 und 77 festgeschrieben. Obwohl die südpazifische Insel und ihre Nebeninseln – mit einer Gesamtfläche von 18.575 km² etwas kleiner als Niederösterreich – zwar zu Frankreich gehört, ist Neukaledonien nicht Teil der EU.

Bis spätestens 2018 sah das Nouméa-Abkommen ein Referendum über die Unabhängigkeit vor, dieses wurde schließlich im November 2018 abgehalten. 56,4 Prozent stimmten damals gegen die Unabhängigkeit. Dies könnte diesmal anders sein, wenn am 6. September erneut abgestimmt wird.

Das erste Unabhängigkeitsreferendum wurde 2018 abgehalten.
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Damals stimmten 56,4 Prozent mit "Non".
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Streit um die Wählerliste

Gegner der Unabhängigkeit fordern, die gesetzliche Grundlage zur Erstellung der Liste der Wahlberechtigten zu ändern. Sie verlangen, dass alle in Neukaledonien geborenen potenziell Wahlberechtigten automatisch auf die Wählerliste kommen.

In der derzeitigen Regelung sind Nichtkanaken, die seit mehr als drei Jahren in Neukaledonien leben, vom Referendum ausgeschlossen, es sein denn, sie tragen sich aktiv in die Wählerliste ein. Hierzu wurde eine eigene Webseite eingerichtet, auf der die Wahlberechtigten ihren Status überprüfen können und sich gegebenenfalls für das Referendum registrieren lassen können.

Eigene Wählerliste für Referendum

Für das Referendum wird eine eigene Wählerliste geführt. Gemäß des Nouméa-Abkommens gibt es eine weitere Wählerliste, die für Regionalwahlen verwendet wird, und schließlich die allgemeine Wählerliste für nationale französische Wahlen. Potenzielle Referendumsteilnehmer müssen in der allgemeinen Wählerevidenz registriert sein und darüberhinaus eines von einer Reihe strenger Abstammungskriterien erfüllen.

Die Rechtskommission der französischen Nationalversammlung hat in der vergangenen Woche jedoch empfohlen, die geforderte Gesetzesänderung abzulehnen. Das Parlament soll noch in dieser Woche über die Vorlage beraten. Eine Beibehaltung des Status quo würde die Chancen für ein Ja zur Unabhängigkeit stark verbessern.

Wahlberechtigte müssen sich registrieren

Bei einem Treffen der Nouméa-Vertragspartner in Paris hatten die Vertreter der Unabhängigkeitsbewegung im vergangenen Jahr eine Gesetzesänderung scharf abgelehnt. Im Falle der Umsetzung drohe eine Verschiebung des Referendums. Premier Édouard Philippe kündigte an, alle nicht automatisch auf der Wählerliste eingetragenen Wahlberechtigten sollten kontaktiert und zur Registrierung aufgefordert werden.

In Paris treffen sich die Unterzeichner des Nouiméa-Abkommens regelmäßig zu Beratungen.
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Der Abgeordnete Philippe Gomès von der Partei Calédonie ensemble (Kaledonien gemeinsam, CE) erklärte dagegen, wenn das Gesetz nicht geändert werde, sei das eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zwischen den einzelnen Wahlberechtigten. Die Entscheidung der Kommission sei ein Desaster. Nur ein Viertel jener, die sich nun registrieren müssten, könnten kontaktiert werden.

Beim Unabhängigkeitsreferendum von 2018 führte die Beschränkung der Wählerliste dazu, dass fast 36.000 Einwohner Neukaledoniens – mehr als 17 Prozent der 210.000 Wahlberechtigte umfassenden allgemeinen Wählerevidenz – von der Teilnahme am Referendum ausgeschlossen waren.

Drei Referenden möglich

Das Nouméa-Abkommen ermöglicht ein zweites und drittes Unabhängigkeitsreferendum in den Jahren 2020 und 2022, wenn ein Drittel des Kongresses von Neukaledonien dies fordert. Im Juni 2019 stimmten der Front de libération nationale kanak et socialiste (Kanakische sozialistische Front der nationalen Befreiung, FLNKS), die Union calédonienne (Kaledonische Union, UC), die Union nationale pour l'indépendance (Nationale Einheit für die Unabhängigkeit, UNI) und die Allianz L'avenir en confiance (Zukunft in Vertrauen, AEC) für die Abhaltung einer zweiten Abstimmung.

Bei den jüngsten Parlamentswahlen im Mai 2019 erreichten die Pro-Frankreich-Parteien 28 von 54 Mandaten und hielten damit eine knappe Mehrheit vor den Unabhängigkeitsbefürwortern.

Unabhängigkeitskonflikt

Neukaledonien wurde 1853 von Frankreich annektiert. Im 19. Jahrhundert diente es als Strafkolonie. Durch die Zuwanderung aus Europa und Polynesien wurden die indigenen Kanaken zur Minderheit. Dem Nouméa-Abkommen von 1998 war ein seit 1976 andauernder Konflikt zwischen der kanakischen Unabhängigkeitsbewegung und der französischen Regierung vorausgegangen.

Geiselbefreiung von Ouvéa

Die Gewalt gipfelte im Jahr 1988 in der Geiselnahme von Ouvéa. Mitglieder der Kanakischen sozialistischen Front der nationalen Befreiung töteten am 22. April 1988 vier französische Gendarmen und hielten 27 weitere in einer Höhle im Gebiet des Gossannah-Stammes als Geiseln. Sie verlangten von Paris Gespräche über die Unabhängigkeit. Frankreichs Regierung erklärte jedoch, nicht mit Terroristen zu verhandeln, und schickte Spezialeinheiten der Eingreiftruppe der Nationalgendarmerie (Groupe d’intervention de la Gendarmerie nationale, GIGN) zur Befreiung der Geiseln. Bei der "Operation Victor" am 4. Mai kamen 19 der Geiselnehmer und zwei Geiseln ums Leben.

In dieser Höhle auf Ouvéa hielten die Unabhängigkeitskämpfer 27 Gendarmen als Geiseln.
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Einem späteren Bericht des Befehlshabers des Einsatzes Philippe Legorjus zufolge soll es bei der Befreiung zu Verletzungen der militärischen Pflichten gekommen sein, Kanaken seien nach der Gefangennahme exekutiert worden. Zuvor hatten jedoch bereits Teammitglieder der GIGN dem Einsatzleiter vorgeworfen, vom Gefecht geflüchtet zu sein. Legorjus musste nach der "Operation Victor" daher die GIGN verlassen, da niemand mehr unter ihm in Einsätzen kämpfen wollte.

Im Jahr 2018 reiste Frankreichs Präsident Emmanuel Macron zu den Gedenkfeiern anlässlich des 30. Jahrestages der Geiselbefreiung an. (Michael Vosatka, 29.1.2020)

Bei der Befreiungsaktion durch französische Spezialeinheiten starben 19 der Geiselnehmer.
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Auch auf Neukaledonien selbst kam es während der Ouvéa-Geiselnahme zu Gefechten mit Aufständischen.
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Im Mai 2018 besuchte Frankreichs Präsident Emmanuel Macron anlässlich des Jahrestags der Geiselbefreiung von Ouvéa den Ort der Kämpfe.
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Er nahm an einer Gedenkzeremonie für die 19 getöteten Kanaken teil.
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Ein Anhänger des Front de Libération Nationale Kanak et Socialiste (FLNKS) am Rande des Macron-Besuchs im Jahr 2018.
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