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DM wollte sich nicht von einer Spar-Gesellschaft einsackeln lassen. Doch der Befreiungsschlag misslang: DM blitzte in letzter Instanz mit einer Revision ab.

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Partnerschaften sind auch im Geschäftsleben manchmal brüchig, selbst oder gerade wenn sie schon lange währen. Ein Beispiel für negative Schwingungen betrifft ausgerechnet zwei Riesen des österreichischen Handels: Spar und DM. Anfang der 1980er-Jahre kam es zu einer Allianz der Unternehmen: Der Lebensmittelhändler Spar brachte seine eigenen Drogeriemärkte in das Netzwerk des deutschen Primus DM ein und erhielt eine Beteiligung von 32 Prozent an DM Österreich.

Die Partnerschaft verlief jahrzehntelang erfolgreich und brachte Spar neben Renditen einen weiteren Vorteil: Der Vormarsch von DM ging zulasten des Konkurrenten Bipa, der wiederum zum Erzrivalen Rewe gehört (Billa, Merkur, Penny). Neben den rund 400 Filialen in Österreich wurde von Salzburg aus ein Netzwerk in Osteuropa aufgebaut, das umsatzmäßig bereits doppelt so groß ist wie das heimische Geschäft. Insgesamt erwirtschaftete der DM-Teilkonzern Österreich/CEE zuletzt ein Umsatzwachstum von neun Prozent auf 2,8 Milliarden Euro.

Streit um Investitionen

Trotz des Aufstiegs hängt der Haussegen schief. Anstatt zu feiern, wird prozessiert, und zwar bis zum Höchstgericht. Grund dafür sind unterschiedliche Auffassungen über die Investitionstätigkeit. Die Austria Spar International AG (Aspiag), eine in der Schweiz sitzende Spar-Holding für Auslandsgeschäfte, beeinspruchte vor knapp zwei Jahren den Investitionsplan des Salzburger DM-Ablegers.

Spar hat ebenfalls Drogeriewaren im Sortiment, argumentierte DM – und kam damit nicht durch.
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Die Spar-Gesellschaft beruft sich auf einen Passus im DM-Gesellschaftervertrag, wonach für den Beschluss eine Dreiviertelmehrheit notwendig ist, weil die Investitionssumme zwei Prozent des Umsatzes übersteigt.

Wettbewerbsprobleme vorgebracht

DM ließ sich das nicht bieten und griff ebenfalls zu wenig amikalen Methoden. Spar wurde kurzerhand das Stimmrecht aberkannt. Begründung: Der Lebensmittelhändler sei ein Wettbewerber, eine Verhinderung der Expansion sei Spar somit aus kartellrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Denn bei einer vollen Mitbestimmung über künftige Investitionen würde in einen zentralen Bestandteil des Marktverhaltens eines Wettbewerbers eingegriffen. Überdies sei das Ausmaß der Investitionen branchenüblich und für die weitere Entwicklung von DM notwendig, machte die Drogeriemarktkette geltend.

Das wies wiederum die Aspiag zurück und berief sich auf sachliche Motive für die Ablehnung der Ausbaupläne. Der Geschäftsführung von DM sei es nicht gelungen, den Minderheitsgesellschafter von der Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit der Investitionen zu überzeugen, betonte die eidgenössische Spar-Holding. Immerhin würden die Investitionen die Einnahmen aus der laufenden Geschäftstätigkeit erstmals übersteigen, zudem sei die von Aspiag verlangte Renditeberechnung der Auslandsgesellschaften von DM nicht vorgelegt worden, wird argumentiert.

Spar im Vorteil

Die Spar-Firma fand beim Landesgericht Salzburg und in der Berufung beim Oberlandesgericht Linz Gehör. Beide Instanzen gelangten zur Ansicht, dass ein Stimmverbot der Aspiag oder eine treuwidrige Stimmabgabe der Schweizer Gesellschaft nicht gegeben seien.

Große Beute hat DM in dem Prozess mit Spar nicht gemacht.
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Die Revision von DM und ihrer Mehrheitsgesellschafterin wurde vom Obersten Gerichtshof kürzlich abgewiesen. Die von DM vorgebrachten Interessenkonflikte der Spar-Gesellschaft lägen zumindest nicht in dem Ausmaß vor, der ein Stimmverbot rechtfertige, entschied das Höchstgericht sinngemäß.

Nicht treuwidrig

Auch die kartellrechtlichen Argumente wurden zerstreut. Treuwidrigkeit der Stimmabgabe liege ebenfalls nicht vor, meinte der OGH. Das wäre etwa der Fall, wenn dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen von einem Gesellschafter blockiert würden. Das Ergebnis nach dem Zug durch die Instanzen in der Kurzfassung: Der DM-Investitionsplan wurde nicht gültig beschlossen, auch das Budget fehlt folglich.

Die Streithanseln geben sich zu dem Konflikt einigermaßen bedeckt. "Für die weitere Zusammenarbeit und auch für die Rechtssicherheit war eine gerichtliche Klärung notwendig. Jetzt ist das geklärt, und das ist gut so", teilte Spar mit. Fast gleichlautend die Stellungnahme von DM: "Für die weitere Zusammenarbeit und auch für die Rechtssicherheit war eine gerichtliche Klärung notwendig." (Andreas Schnauder 25.1.2020)