Postalische Mahnungen sollte man sorgfältig prüfen und nicht ignorieren.

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Nicht schlecht staunte Christine F., als plötzlich eine Mahnung mit einer hohen Forderung in ihrem Briefkasten lag. Sie solle überfällige Rechnungen für Amazon-Bestellungen in Höhe von mehr als 1.000 Euro begleichen. Diese hatte sie allerdings nicht getätigt.

Ein Blick in den Bestellverlauf ihres Kundenkontos zeigte, dass auch ihr Account nicht geknackt worden ist. Sie schaltete schließlich die Arbeiterkammer (AK) ein.

Einkäufe unter fremdem Namen

F. sei aber kein Einzelfall, erklärt die AK gegenüber dem STANDARD. Ist das Phänomen in den vergangenen Jahren kaum gemeldet worden, so häuft es sich in den letzten Monaten. Konkrete Gründe dafür kann man nicht eruieren, denn es kommen viele infrage. So könne diese Form des Identitätsdiebstahls eine Folge erfolgreicher Phishingangriffe sein, aus Datenlecks resultieren oder schlicht auch mit öffentlich einsehbaren Informationen auf sozialen Netzwerken oder dem Telefonbuch durchgeführt werden.

Aus diesem Grund empfehlen die Konsumentenschützer, auf Facebook und Co strenge Privatsphäreneinstellungen festzulegen und generell "sparsam" mit persönlichen Daten im Netz umzugehen. Onlinekonten sollte man zudem mit starken Passwörtern und – wo verfügbar – mit Zweifaktorauthentifizierung schützen.

Inkassofirma und Polizei kontaktieren

In jedem Fall rät man Betroffenen, nicht untätig zu bleiben, wenn ein Brief eines Inkassounternehmens postalisch ins Haus flattert – auch wenn die Forderung unbegründet ist. Man kann versuchen, das Forderungsbüro zu kontaktieren und den Sachverhalt zu erklären. Ob man eine Reaktion bekommt und wie diese ausfällt, hängt aber von der einzelnen Firma ab.

Seriöse Inkassobüros würden in der Regel die Daten vorlegen, die hinter der Forderung liegen, und die Betroffenen bitten, ihrerseits Informationen oder eine Bestätigung einer polizeilichen Anzeige zu übermitteln. Es gebe aber auch Firmen, die sämtliche Kommunikation ignorieren und bei Nichtbezahlung die Forderung an einen Anwalt übergeben.

Die AK empfiehlt, bei Bestellungen auf eigenen Namen, die man nicht getätigt hat, bei der Polizei vorstellig zu werden. Sei man sich nicht sicher, ob die Forderung echt sei, können die Verbraucherschützer Hilfestellung leisten. Auch andere Konsumentenschutzorganisationen wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bieten Beratung.

Reaktion wichtig

In keinem Fall sollte man einen echten Inkassobrief ignorieren. Denn dies kann im weiteren Verlauf die eigene Bonität bei Kreditverbänden beeinträchtigen, denen die unbeglichenen Forderungen meist gemeldet werden. Dies werde oft erst im Nachhinein bemerkt, etwa wenn es zu Komplikationen beim Abschluss eines Handyvertrags oder Kredits kommt. Freilich nicht ohne Reaktion bleiben sollten auch Vorladungen von Behörden in Zusammenhang mit den Rechnungen.

Im Fall von Frau F. endete die Angelegenheit glimpflich. Die Arbeiterkammer wandte sich in ihrem Namen an das Inkassounternehmen und konnte schließlich erreichen, dass die Forderungen fallengelassen wurden. (gpi, 6.2.2020)