Johann Gudenus.

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Ein Fez tragender "Ali", der seine E-Card missbraucht: So machte die FPÖ im Herbst 2018 just an jenem Tag Stimmung, an dem im Bundeskanzleramt ein Gipfel gegen Hass im Netz stattfand. Wie DER STANDARD berichtet hatte, erstatteten die Neos deshalb eine Anzeige wegen Verdachts der Verhetzung gegen den damaligen FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus, auf dessen Facebook-Seite der Ali-Clip auch abrufbar war, nachdem der Clip auf FPÖ TV veröffentlicht worden war. Die Staatsanwaltschaft Wien ersuchte im März 2019 den Nationalrat, die Immunität von Gudenus aufzuheben und ihn auszuliefern. Das wurde mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ im Immunitätsausschuss des Nationalrats abgelehnt.

Nach dem Ibiza-Video trat Gudenus im Mai zurück und verlor seine Immunität, womit den Ermittlungen nichts mehr im Wege stand. Wie DER STANDARD berichtete, nahm die Staatsanwaltschaft Wien dann Ermittlungen gegen Gudenus wegen des Vorwurfs der Verhetzung wieder auf. Im Juli 2019 stellte die Medienbehörde einen schwerwiegenden Verstoß des E-Card-Videos der FPÖ gegen das Diskriminierungsverbots fest.

Das Verfahren gegen Gudenus wurde Anfang Jänner eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Wien schreibt, dass sie "ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verhetzung (Paragraf 283 Absatz 1 Ziffer 2 und Absatz 2 Strafgesetzbuch)" geführt hat. "Dieses Ermittlungsverfahren wurde nunmehr eingestellt, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung von Mag. Johann Gudenus M.A.I.S. besteht", heißt es weiters.

Es seien keine Anhaltspunkte gefunden worden, dass Gudenus "das inkriminierte Video selbst veröffentlichte" oder die Veröffentlichung in Auftrag gab. (red, 30.1.2020)