Die Opposition war empört über das Vorgehen der Regierung. Im Bild wedelt SPÖ-Abgeordneter Jan Krainer mit der geschmälerten Version des Antrags.

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Wien – Die Verfassungsbeschwerde der Opposition gegen die thematische Einschränkung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu den Causen Ibiza und Casinos soll am Freitag eingebracht werden. Das kündigte Neos-Klubchefin Beate Meinl-Reisinger am Mittwoch an. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist dann gesetzlich angehalten, "tunlichst" binnen vier Wochen eine Entscheidung darüber zu treffen.

Die gesamte Opposition hatte sich über das Vorgehen der Regierungsparteien beim U-Ausschuss empört. ÖVP und Grüne hatten den Antrag von SPÖ und Neos um jene Passagen zusammengestrichen, die den beiden Koalitionsparteien nicht geschäftsordnungskonform erschienen. Argumentiert wurde das von Regierungsseite damit, dass der Antrag zu breit gewesen sei. Eingerichtet wurde daraufhin nur ein thematisch "beschnittener" U-Ausschuss. SPÖ und Neos arbeiten seither an einer Beschwerde an den VfGH.

Zu einer raschen Entscheidung verpflichtet ist der VfGH nicht. Wörtlich heißt es aber im Verfassungsgerichtshofgesetz: "Der Verfassungsgerichtshof entscheidet aufgrund der Aktenlage ohne unnötigen Aufschub, tunlichst aber binnen vier Wochen." (red, APA, 29.1.2020)