Die Alpine stand auf keinem guten Fundament. Das erfuhren auch zahlreiche Kleinanleger am eigenen Leib.

Foto: Regine Hendrich

Es war die größte Pleite in der Geschichte der Zweiten Republik, als 2013 der Baukonzern Alpine krachte. Die österreichische Tochter der spanischen Infrastrukturgruppe FCC war schon länger in Liquiditätsnöten, konnte sich aber dank neuer Kredite und Anleihen noch einige Zeit über Wasser halten. Dann brach die Alpine unter der Schuldenlast von knapp drei Milliarden Euro zusammen.

Sieben Jahre später wird immer noch prozessiert. Es geht in mehreren Verfahren auch um die Frage, ob einige Banken ihr Problem zu einem der Anleger gemacht haben, denn: Das Risiko ihrer notleidenden Kredite sollte sich etwas verringern, wenn Privatinvestoren Geld in den maroden Konzern steckten. Für die rund 8000 Anleger wurden die gekauften Anleihen im Volumen von 290 Millionen Euro zum Totalausfall. Seither hagelt es Klagen.

Verfahren eingestellt

Strafrechtlich ist die Sache übrigens abgehakt: Das Verfahren der Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen zahlreiche Alpine-Manager und den Wirtschaftsprüfer u. a. wegen Verdachts des schweren Betrugs und der Untreue wurde vor knapp zwei Jahren eingestellt.

Zivilrechtlich müssen die Banken weiter bangen. In einem nun rechtskräftig entschiedenen Fall verlor die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG, weil sie die Anleger nicht ausreichend über das Risiko der Anleihe aufgeklärt habe. Das Oberlandesgericht gab dabei einer Sammelklage der Arbeiterkammer für fünf Anleger statt, die 65.000 Euro verloren hätten. Begründung: Aufgrund allgemein zugänglicher Informationen hätte die Bank davon ausgehen müssen, dass die Alpine-Anleihen spekulativ seien und somit ein Zahlungsausfall möglich sei. Darüber müsse der Kunde unabhängig von dessen Risikobereitschaft aufgeklärt werden, heißt es in der Entscheidung. Sie könnte Folgen für weitere Verfahren haben. Derzeit laufen acht weitere Sammelklagen der Arbeiterkammer für 1100 Gläubiger gegen Banken. Es gehe dabei um Forderungen von 26 Millionen Euro, berichtet der AK-Experte Martin Goger.

Klagen gegen Emissionsbanken

Anders gelagert sind diese Fälle insofern, als sich die Klagen gegen Emissionsbanken richten. Der Fortgang ist freilich überschaubar. Laut Goger haben die geklagten Banken und die Wirtschaftsprüferin als Nebenintervenienten die Bestellung eines Gutachters wegen angeblicher Befangenheit beeinsprucht. Das sei nun zurückgewiesen worden, weshalb die Arbeiterkammer demnächst mit der Vorlage der Expertise rechnet.

Und da wäre noch die Republik, die mit 180 Mio. Euro für Alpine-Anleihen haftete. Diese Stützung wurde nach der Finanzkrise eingeführt, damit gesunde Unternehmen nicht wegen der Anspannung an den Kreditmärkten gefährdet werden. Die Republik lehnte dann die Haftung ab und argumentierte, sie sei von den Banken nicht richtig über die Lage der Alpine informiert worden. Auch hier gibt es noch keine Entscheidung. (Andreas Schnauder, 30.1.2020)