Wenn ein Hubschrauber nach einem Freizeitunfall ausrücken muss, können laut Konsumentenschützern Kosten bis zu 10.000 Euro anfallen.
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Skivergnügen, Rodeln, Langlaufen oder Hüttengaudi – die anstehenden Semesterferien sind besonders für Familien mit Kindern die Zeit des Winterurlaubs. Die Versicherungsbranche erinnert zu dieser Zeit gerne daran, dass das Risiko auf Skipisten stets mitfährt. Schließlich gibt es hierzulande nach Fußball im alpinen Skilauf die meisten Sportunfälle. Im Jahr 2018 erhöhte sich laut Daten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit die Anzahl verletzter Skifahrer um fünf Prozent auf 25.600 Personen. Aus einer vermeintlich sorglosen Zeit kann also – der Teufel schläft bekanntlich nicht – auch das Gegenteil werden.

Gerade beim Skisport haben sich Material und Technik in den vergangenen zwei Jahrzehnten stark verändert, was zu einem Anstieg der Verletzungen geführt hat. Ein Grund dafür ist Unfallchirurgen zufolge die Carvingtechnik, die speziell Knie und Oberschenkel stark beansprucht – insbesondere bei falschem, zu aggressivem Skimaterial. Dazu kommen mitunter auch Selbstüberschätzung, schlechte Kondition oder fehlendes Risikobewusstsein.

Bergung und Folgeschäden

Die Erstversorgung ist im Unglücksfall durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt, aber die Schmerzen vermag auch eine Assekuranz nicht zu lindern. Allerdings kann sie die finanziellen Folgen, die durchaus dramatisch sein können, abfedern, gibt Doris Wendler, Vorständin der Wiener Städtischen Versicherung, zu bedenken. Folgebehandlungen von bleibenden Schäden, Bergungskosten oder Privatärzte seien bei Freizeitunfällen nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. "Diese Kosten, vor allem die hohen Hubschrauberbergekosten, übernimmt ausschließlich die private Unfallversicherung."

In diesem Punkt sieht auch Verbraucherschützer Christian Prantner von der Arbeiterkammer einen der Pluspunkte einer privaten Unfallversicherung – zumal ihm zufolge ein weitverbreiteter Irrglaube vorherrscht, dass die Krankenkasse diese Kosten übernimmt. "Eine Hubschrauberbergung nach einem Pisten- oder Rodelunfall kostet zwischen 4000 und 10.000 Euro und ist privat zu berappen", gibt er zu bedenken. Allerdings könne die Absicherung dieses spezifischen Risikos auch durch eine Mitgliedschaft beim Alpenverein, der Bergrettung, den Naturfreunden oder einem Automobilklub erfolgen.

Daumenregel für Summe

Grundsätzlich hält Prantner eine private Unfallpolizze für Erwerbstätige für den Fall einer schweren Invalidität für interessant, besonders wenn es sich um den Alleinerhalter einer Familie handelt. Als Daumenregel für die Versicherungssumme empfiehlt der AK-Experte, den Betrag derart zu bemessen, dass er voraussichtlich ausreicht, bis die Kinder aus dem Haus bzw. selbst erwerbstätig sein werden. Zudem empfiehlt Prantner auch bei Unfallversicherungen einen Vergleich unter den Anbietern.

"Eine Unfallversicherung ist allerdings kein Freibrief", betont der Konsumentenschützer. Es bestünden Sorgfaltspflichten für die versicherte Person, auf der Skipiste könne etwa zu viel Alkohol zum Verlust der Deckung führen. Dabei sei die Kausalität entscheidend, erklärt die Wiener Städtische dazu auf Anfrage. Wenn ein Unfall auch ohne Alkoholeinfluss passiert wäre, etwa bei eindeutigem Fremdverschulden, bestehe dennoch Deckung. Bei Eigenverschulden spiele der Alkoholisierungsgrad eine Rolle, ein klares Limit wie im Straßenverkehr gebe es aber nicht. (aha, 30.1.2020)