Alexander Gauland ist einer von zwei Fraktionsvorsitzenden der AfD im deutschen Bundestag.

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Wien/Berlin – Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag die Immunität von AfD-Fraktionschef Alexander Gauland aufgehoben, um Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung zu ermöglichen. Nach dem Beschluss durchsuchten Polizisten das Wohnhaus des Politikers in Potsdam, bestätigte eine Sprecherin der federführenden Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

Ein Sprecher Gaulands kritisierte das Ermittlungsverfahren als "ungerechtfertigt und unverhältnismäßig". Gauland ist einer von zwei Fraktionsvorsitzenden der rechtspopulistischen Alternative für Deutschland (AfD). Bei einem Treffen mit FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl am Dienstag in Berlin war eine Intensivierung der Kooperation zwischen der FPÖ und der AfD vereinbart worden. Kulturell, politisch und sprachlich sei diese Partei der AfD am nächsten, hatte Gauland erklärt.

Die Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.

Der Bundestag ermöglichte mit seinem Schritt den "Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse" gegen Gauland, wie es in der angenommenen Vorlage heißt. Die deutschen Parlamentarier kamen damit einer Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung nach.

Die Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses war am Donnerstagvormittag kurzfristig auf die Tagesordnung des Bundestages gehoben worden und wurde sofort ohne Debatte abgestimmt. Ein Großteil der AfD-Fraktion enthielt sich. Die anderen fünf Fraktionen stimmten für eine Aufhebung.

Nach Justizangaben wurden nach der Aufhebung der Immunität Gaulands "Wohnungsanschrift und Meldeanschrift" untersucht. Ein Sprecher der AfD-Fraktion sagte der Nachrichtenagentur AFP, in den Ermittlungen gegen Gauland gehe es "um ein altes Verfahren aus dem vorletzten Jahr". Er kritisierte "Ermittlungsverfahren und die Ermittlungsmaßnahmen".

Die Behörde hatte im März 2019 Ermittlungen gegen Gauland wegen eines privaten Steuerdelikts aufgenommen – "wegen eines privaten Steuerfehlers", beteuerte die AfD-Bundestagsfraktion damals. (red, APA, 30.1.2020)