Grasser brachte im Jänner abermals einen Ablehnungsantrag ein und blitzte ab. Abermals.

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Wien – In den Augen von Karl-Heinz Grasser ist die Richterin im Buwog-Prozess, Marion Hohenecker, befangen. Er begründet das mit Grasser-kritischen Tweets ihres Ehemanns (vor Prozessbeginn). Alle bisherigen Ablehnungsanträge Grassers sind gescheitert – und dieses Schicksal hat nun auch seinen jüngsten Antrag ereilt.

Der Korneuburger Strafrichter Manfred Hohenecker wurde vom Obersten Gerichtshof als zweite und letzte Disziplinarinstanz verurteilt; er brachte daraufhin Beschwerde wegen Verletzung des Datenschutzes ein und kündigte eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) an.

Ablehnungsantrag

Daher brachte Grasser im Jänner erneut einen Ablehnungsantrag ein. Damit ist er nun abgeblitzt. Der Präsident des Straflandesgerichts Wien hat den Antrag am 24. Jänner abgewiesen: Befangenheit liege nicht vor, die Richterin, die nun schon seit mehr als 130 Tagen verhandle, sei auch von Medienvertretern wie beteiligten Anwälten wegen ihrer "detaillierten Aktenkenntnis, ihrer Umsicht und der Sicherstellung eines fairen Verfahrens gelobt" worden, heißt es im Erkenntnis. "Die aktuellen Spekulationen, das Disziplinarverfahren ihres Mannes könnte Hohenecker beeinflusst oder auch nur den objektiven Anschein einer Voreingenommenheit gegenüber Grasser bewirkt haben, sind substratlos." Rechtsmittel gegen diese Entscheidung gibt es nicht.

Verhandelt wurde auch am Donnerstag wieder. Als Zeuge sagte Georg K. aus, der in Walter Meischbergers Agentur 1040 gearbeitet hat. Er bezeichnete sich als "Sekretär" bzw. "Adlatus" des Lobbyisten und gab Einblick in seine Geschäftsgebarung. Um Administratives und Bankangelegenheiten habe sich der Lobbyist nicht gekümmert, dazu habe ihm die Struktur gefehlt, er habe eher einen "künstlerischen Ansatz" gehabt. Überweisungen habe der Geschäftsmann nicht selbst tätigen können.

"Es war oft eine Überraschung für ihn, wie sein Kontostand ausgesehen hat", erinnerte sich der Zeuge. War das Konto im Minus, habe er Bargeld von Meischberger bekommen, zum Auffüllen. Er selbst war für drei Konten des Lobbyisten zeichnungsberechtigt; seine Arbeits- und Überweisungskraft stellte er ihm sogar während eines US-Studienaufenthalts zur Verfügung. Davon zeugt eine Banktransaktion, die K. von Hawaii aus durchführte.

Abhörprotokolle

Eine Exmitarbeiterin Meischbergers wurde dann auf Basis von Abhörprotokollen gefragt, wer "unser Freund" sei, dem sie im Auftrag von Meischberger von Hausdurchsuchungen informieren sollte. "Grasser", sagte sie aus, sicher sei sie aber nicht. Als "Synonym" tauchte auch Walter Rotensteiner auf, damit sei aber nicht Raiffeisen-Generalanwalt Rothensteiner gemeint gewesen, wie Meischberger meinte. Mit dem Synonym könnte Grasser, Plech oder auch sonst jemand gemeint gewesen sein.

Wozu Synonyme? Meischberger wollte laut seiner Darstellung keine Namen am (abgehörten) Telefon nennen, um die Leute davor zu schützen, ins "politische Spiel" und die Öffentlichkeit gezerrt zu werden. (Renate Graber, 31.1.2020)