Der mutmaßliche Anführer einer Neonazi-Schutztruppe und weitere mutmaßliche Mitglieder mussten sich bereits 2013 wegen Wiederbetätigung vor Gericht verantworten.

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Ried im Innkreis – Der Drahtzieher des Neonazi-Netzwerks "Objekt 21", der 2013 zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden ist, steht nächste Woche erneut wegen Wiederbetätigung vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, noch während seiner Haft sowie während Freigängen einschlägiges Material gepostet und – ebenfalls während eines Freigangs – trotz Waffenverbots Schießübungen gemacht zu haben.

Der 35-Jährige soll laut Anklage auf einem öffentlichen Facebook-Profil unter anderem Fotos von seinen einschlägigen Tätowierungen, SS-Divisionsabzeichen, Runen, Hakenkreuze gepostet und derartiges auch über WhatsApp verschickt haben. Bei seinen Schießübungen im Freien soll zwar niemand gefährdet worden sein, allerdings besteht gegen den Mann ein Waffenverbot.

Vier Verurteilungen wegen Wiederbetätigung

Der Mann war laut Staatsanwaltschaft im November 2018 bedingt aus der Strafhaft in Suben entlassen worden. Lange währte die Freiheit aber nicht, im März 2019 wanderte er erneut in Untersuchungshaft. Der 35-Jährige ist für die Justiz wahrlich kein Unbekannter: Sein Strafregister weist bereits neun Eintragungen auf, davon vier Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz. Der nunmehrige Prozess gegen ihn, der am Montag startet, ist für zwei Verhandlungstage angesetzt. Am Mittwoch soll der Geschworenensenat ein Urteil sprechen.

Das "Objekt 21" hatte sich in Desselbrunn in einem Bauernhof eingemietet. Im Lokal des "Kultur- und Freizeitvereins", wo unter anderem Rechtsrock-Konzerte stattfanden, prangten Sprüche wie "Der Führer hat immer recht" oder die mit dem Vereinslogo versehene "Reichskriegsflagge" an der Wand. Darüber hinaus waren einige der Rechtsextremen als Schutztruppe für einen Rotlicht-Boss tätig und verübten für ihn Brandstiftungen bzw. Anschläge mit Skorpionen oder mit Buttersäure auf Etablissements der Konkurrenz. (APA, 31.1.2020)