"Einzelne Fälle in der jüngeren Vergangenheit haben uns schmerzhaft vor Augen geführt, dass es in unserem derzeitigen Rechtssystem Lücken im Umgang mit gefährlichen Personen gibt. Daher soll ein zusätzlicher, verfassungskonformer Hafttatbestand (Sicherungshaft zum Schutz der Allgemeinheit) eingeführt werden für Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die öffentliche Sicherheit gefährden, so wie das bereits in 15 europäischen Ländern der Fall ist, beispielsweise in den Niederlanden, Belgien oder Luxemburg. Dabei ist besonders auf eine EMRK- und unionsrechtskonforme Umsetzung zu achten", so ist es im Regierungsprogramm der türkis-grünen Koalition zu lesen.

Juristische Fragen

Und genau diese Zeilen werfen neben politischen auch juristische Fragen auf. Ein strittiger Punkt ist, dass diese geplante Sicherungshaft nur für gefährliche Asylwerber gelten soll, was mit der Verfassung nicht einfach in Einklang zu bringen sein wird, so Kritiker. Daher wird einerseits eine Verfassungsänderung in Betracht gezogen und andererseits eine Zustimmung für eine Sicherungshaft nur dann gegeben, wenn diese mit der derzeitigen Verfassung konform geht. Politisch zeigt es die unterschiedlichen Positionen der Koalitionspartner auf, aber was bedeutet das aus juristischer Sicht?

Foto: APA/HELMUT FOHRINGER

Aufsatzwettbewerb

DER STANDARD und das Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht der Universität Wien laden zu einem Aufsatzwettbewerb ein. Das Thema lautet:

"Verfassungskonforme Sicherungshaft? Ist die Sicherungshaft rechtlich zulässig und rechtspolitisch wünschenswert?"

Wie muss die geplante Sicherungshaft ausgestaltet sein, um verfassungskonform zu sein? Wie schaut die derzeitige rechtliche Situation bezüglich der geplanten Sicherungshaft aus? Was spricht rechtlich dafür – was dagegen? Kann und soll es eine Sicherungshaft in Österreich geben? Und was würde eine etwaige Verfassungsänderung im Hinblick auf die Sicherungshaft bedeuten?

Argumentieren Sie juristisch, ob die geplante Sicherungshaft verfassungskonform und damit rechtlich zulässig ist oder was es dafür bräuchte, um sie verfassungskonform zu machen. Nehmen Sie am Aufsatzwettbewerb teil und gewinnen Sie eine Veröffentlichung Ihres Textes auf derStandard.at. Die besten Texte werden veröffentlicht.

Teilnahmebedingungen

  • Textlänge: maximal 5.000 Zeichnen inklusive Leerzeichen
  • Einreichung per E-Mail: debatten@derStandard.at. Bitte schicken Sie uns:
    • Ihren Kommentar per E-Mail sowie
    • Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und ein bis zwei Sätze zu Ihrer Person (Studium, Ausbildung, Beruf) separat vom Text.
  • Teilnahmeberechtigt sind alle Berufsgruppen, und die Teilnahme von Studierenden ist besonders erwünscht.
  • Veröffentlichung: Wenn Ihr Text gewinnt, wird er in redigierter Form veröffentlicht.
  • Einsendeschluss: 2. März 2020, 10 Uhr
  • Jury: Die Jury wird die Texte in anonymer Form bewerten und die Siegertexte auswählen. Die Jurymitglieder sind:
    • Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Universität Wien
    • Sabine Bürger, Redakteurin Diskurs DER STANDARD
    • Univ.-Prof. Dr. Magdalena Pöschl, Universität Wien
    • Verfassungsrichter und Rechtsanwalt Dr. Michael Rami

(wohl, 10.2.2020)