Einem Vergleich wollte die "Krone" laut Klenk nicht zustimmen.

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Im Rechtsstreit mit der Kronen Zeitung hat das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde von "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk Recht gegeben. Das verbreitete Klenk am Samstag über seinen Twitter-Account. Das Gericht habe demnach entschieden, dass ein Text des "Krone"-Kolumnisten Michael Jeannée den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede und der Beleidigung erfülle. Die Zeitung muss nun eine "Mitteilung über die Einleitung des Strafverfahrens" gegen Michael Jeannée veröffentlichen.

Nach dem Mediengesetz hat das Gericht die Veröffentlichung anzuordnen, wenn anzunehmen ist, dass der objektive Tatbestand eines Medieninhaltsdelikts erfüllt ist. Anfang November vergangenen Jahres entschied das Landesgericht Wien gegen Klenk. Es sah in Jeannées Worten "keinen Wertungsexzess" sowie keine üble Nachrede oder eine Beleidigung, sondern "kritische Werturteile als Ausdruck der Bewertung".

Florian Klenk auf Twitter.

In dem am 12.September 2019 veröffentlichten Text von Jeannée, der Hintergrund des Rechtsstreits ist, hat der "Krone"-Kolumnist Klenk unter anderem "gefährlicher Diffamierer", "Verbreiter von Halb- und Unwahrheiten", "Meister zwielichtiger Tricks", "Schmutzkübel- und Anpatzerchef", "verderbte Figur" und "skrupelloser Intrigant" genannt. Klenk überlege außerdem "Krone"-Chefredakteur Klaus Hermann zu klagen, weil dieser die betreffende Jeannée-Kolumne entgegen aller Warnungen ins Blatt gerückt habe, schreibt der "Falter"-Chef in seinem Newsletter.

"Krone" lehnte Vergleich ab

In dem Newsletter erklärte Klenk außerdem, dass er der "Krone" einen Vergleich zur Klärung der Angelegenheit angeboten habe: "Wenn das Blatt 15.000 Euro spendet, sich entschuldigt und Entschuldigung und Höhe der Spende öffentlich genannt werden dürfen", so Klenk zu seinen Bedingungen. Dies habe die "Krone" jedoch abgelehnt.

Jeannées Kolumne hatte für zahlreiche Reaktionen gesorgt und zu dutzenden Beschwerden beim Österreichischen Presserat geführt. So protestierte auch Reporter ohne Grenzen: "Pressefreiheit darf nicht dafür missbraucht werden, unliebsame Kollegen, die eine andere Form von Journalismus vertreten, öffentlich zu erniedrigen und zu beleidigen." (red, 1.2.2020)