Wer aktiv bei ausländischen Kampfhandlungen im Rahmen eines bewaffneten Konflikts teilnimmt, verliert die österreichische Staatsbürgerschaft sofern die Person nicht staatenlos werden würde.

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Wien – Wien hat vor über einem Jahr Verfahren zur Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft sieben mutmaßlicher Wiener IS-Kämpfer eingeleitet. Mittlerweile sind zwei der Verfahren rechtskräftig abgeschlossen, berichtete die "Kronen Zeitung" am Sonntag. Weitere drei befinden sich demnach "im Endstadium", in zwei Fällen ist eine Bescheid-Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien anhängig.

Unter den offenen Verfahren befindet sich auch jenes Mannes, der im März des vergangenen Jahres für Schlagzeilen gesorgt hatte, bestätigte ein Sprecher von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) der APA. Ludwig appelliert laut dem Zeitungsbericht erneut an den Bund, eine generelle Entscheidung für zurückkehrende IS-Kämpfer zu treffen, um die Verfahren zu beschleunigen.

Zu einem "Verfahren über die Entziehung der Staatsbürgerschaft" kommt es nach Angaben des Außenministeriums unter anderem bei aktiver Teilnahme an Kampfhandlungen im Ausland im Rahmen eines bewaffneten Konflikts sowie beim freiwilligem Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates. Das führt nach Angaben des Ministeriums "zu einem Verfahren über die Entziehung der Staatsbürgerschaft". Allerdings müsse sichergestellt werden, dass durch die Entziehung keine Staatenlosigkeit eintritt. (APA, 2.2.2020)