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Dürfen Asylwerber, von wenigen Ausnahmen abgesehen, arbeiten? Die Gerichte sagen Ja.

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Unter die ganze Diskussion rund um Asylwerber in der Lehre müsse endlich ein Schlussstrich gezogen werden. Mit Worten wie diesen leitete ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer Mitte Dezember im Nationalrat seine Rede zu diesem Thema ein. Eine Gruppe von 700 betroffenen Asylwerbern, so wurde damals beschlossen, darf ihre Lehre in Österreich fertig machen. Das begrüßte der zwischenzeitlich zum Innenminister aufgestiegene Nehammer, fügte aber hinzu, dass es ein Fehler war, die Lehre für Asylwerber überhaupt zu öffnen. Die alte Koalition aus ÖVP und FPÖ habe diesen Fehler behoben: "Heute ist es für einen Asylwerber nicht mehr möglich, eine Lehre zu beginnen, und das ist gut so", stellte Nehammer klar.

Nehammer sieht es als Fehler an, dass die Lehre für Asylwerber überhaupt geöffnet wurde.
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Dieser letzte Satz stimmt so allerdings nicht. Im Jänner 2020 ergingen zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts in Wien, mittels deren zwei Asylwerbern der Zugang zur Lehre gewährt wurde. In einem Fall ging es um einen Afghanen, der eine Lehre als Elektroinstallateur in einem Betrieb in Oberwart beginnen wollte. Nachdem das regionale AMS die Arbeitsbewilligung abgelehnt hatte, erhob der Betrieb Beschwerde und bekam nun recht.

Im zweiten Fall ging es ebenfalls um einen afghanischen Lehrling, dieser wollte eine Lehre bei einem Bauunternehmen beginnen. Auch hier führte der Weg vom AMS direkt zum Gericht, wo der junge Mann grünes Licht bekam.

Fünf Sprüche

Damit sind inzwischen fünf Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes bekannt, in denen Beschränkungen für Asylwerber beim Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt aufgehoben wurden. In den erwähnten beiden Fällen könnte das AMS noch ein Rechtsmittel einlegen, und einer der Fälle ist noch beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Es kann sein, dass das Höchstgericht anders entscheidet.

Doch die zahlreichen Gerichtsurteile mit inzwischen fast identem Wortlaut "deuten auf eine Linie in der Rechtsprechung hin", sagt die Anwältin Michaela Krömer. Sie hat mehrere der Urteile, darunter auch die beiden aktuellen, erwirkt. Die Linie beschreibt sie wie folgt: Per Erlass sind Asylwerber weitgehend vom österreichischen Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Doch Gerichte sehen darin einen klaren Widerspruch zu EU-Regeln und gewähren Betroffenen daher Zugang zum Jobmarkt. Sprich: Asylwerber in Österreich haben derzeit gute Chancen, eine Arbeitsbewilligung zu bekommen – sofern sie klagen.

EU-Richtlinie liefert Rahmen

Den rechtlichen Rahmen für alle Fälle liefert eine EU-Richtlinie, die seit 2015 festlegt, dass Menschen, "spätestens neun Monate" nachdem sie ihren Asylantrag gestellt haben, einen effektiven Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten müssen. Dem gegenüber steht ein älterer Erlass aus dem Arbeitsministerium, der besagt, dass Asylwerber nur in Ausnahmefällen zum Jobmarkt zugelassen werden dürfen, etwa als Erntehelfer.

Als Erntehelfer haben Asylwerber Zugang zum Arbeitsmarkt.
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Der Erlass wirkt für die Betroffenen indirekt. Das Ausländerbeschäftigungsgesetz legt fest, dass Menschen aus Drittstaaten unter anderem dann arbeiten dürfen, wenn die AMS-Regionalbeiräte dem "einhellig" zustimmen. In diesen Beiräten sitzen neben lokalen Unternehmern Gewerkschaft, Arbeiterkammer und AMS-Vertreter. Die Weisung sorgt dafür, dass die AMS-Vertreter in dieser Runde immer gegen beantragte Arbeitsaufnahmen von Asylwerbern stimmen. Und zwar selbst dann, wenn zuvor vergeblich nach anderen verfügbaren Arbeitskräften gesucht wurde, also nach Österreichern oder schon länger hier lebenden Migranten. Der Erlass war zeitweilig für Menschen, die eine Lehre in einem Mangelberuf machen wollten, aufgehoben. ÖVP und FPÖ kippten das aber, sodass seit dem Herbst 2018 der Weg in den Arbeitsmarkt für alle Asylwerber versperrt schien.

Ministerium prüft

Das Bundesverwaltungsgericht sieht diese Vorgangsweise in allen fünf Entscheidungen als rechtswidrig an. In einem der aktuellen Urteile von Jänner heißt es dazu: Dass der Regionalbeirat einhellig einer Arbeitsaufnahme zustimmen muss, bedeute, dass nur in Einzelfällen ein Asylwerber Zugang zum Jobmarkt bekommt. Genau das sei mit den EU-Vorgaben aber nicht vereinbar, die EU-Regeln sollen dafür sorgen, dass generell Menschen nach neunmonatigen Verfahren arbeiten dürfen. Die Idee hinter der Regelung ist: Niemand soll jahrelang zum Nichtstun verpflichtet seit.

Der erwähnte Erlass gilt aber weiterhin. Der grüne Sozialminister Rudi Anschober ist für Arbeitsmarktagenden nicht zuständig, die liegen bei Ministerin Christine Aschbacher (ÖVP). Aus dem Arbeitsministerium heißt es, die Gerichtsentscheidungen seien bekannt und die Rechtslage werde geprüft.

Deutliche Worte kommen von den Neos: Dass der Erlass weiter gilt, bedeutet, dass "ÖVP und Grüne weitermachen wie Schwarz-Blau", sagt der Neos-Abgeordnete Sepp Schellhorn. Asylwerbern wie im EU-Recht vorgeschrieben einen Zugang zum Jobmarkt zu geben "ist nicht nur eine Frage der Menschlichkeit. Es wäre auch ein Schritt, um den Fachkräftemangel in Österreich etwas zu linden."

Kritik von Ex-Innenminister Kickl

Eine andere Form von Kritik kommt vom vormaligen Innenminister und nunmehrigen Klubobmann der FPÖ, Herbert Kickl. "Ich verlange von der Bundesregierung und insbesondere von Arbeitsministerin Christine Aschbacher eine Garantieerklärung, dass Asylwerber weiterhin nicht zur Lehre zugelassen werden", schreibt Kickl in einer Aussendung am Dienstag. Aschbacher dürfe "keinesfalls den Begehrlichkeiten der Grünen rund um Sozialminister Rudi Anschober nachgeben und den gültigen Erlass aufheben, wonach Asylwerber keine Lehre mehr beginnen dürfen", schreibt Kickl.

Aktuell gibt es in Österreich 29.000 anhängige Asylverfahren.

(András Szigetvari, 4.2.2020)