Der 35-jährige Ex-Chef eines Neonazi-Netzwerks wurde vom Landesgericht Ried zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Ried im Innkreis – Der ehemalige Chef des Neonazi-Netzwerks "Objekt 21" hat am Montag im Landesgericht Ried fünf Jahre Haft wegen Wiederbetätigung und Verstoß gegen das Waffengesetz ausgefasst. Es ist seine fünfte Verurteilung nach dem Verbotsgesetz. Laut Anklage habe er noch während seiner Haft sowie bei Freigängen einschlägiges Material verbreitet und Schießübungen abgehalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Fünf Jahre Probezeit sollen präventiv wirken

Vom Widerruf einer bedingten Entlassung sah das Gericht ab, allerdings wurde die Probezeit dafür auf fünf Jahre hinaufgesetzt. Das sei eine sehr schwere Entscheidung gewesen, so der Vorsitzende des Geschworenensenats. Aber es sei wichtig, dass man ein Druckmittel gegen den Mann in der Hand habe und ihn weiter beobachten könne, begründete er sie. Das Urteil solle generalpräventiv wirken. Wenn jemand so ein Vorleben habe wie der Angeklagte, müsse man ein Zeichen setzen, dass solche Taten nicht zu dulden sind.

Bei einem Strafrahmen von einem bis zu 15 Jahren seien fünf Jahre im unteren Bereich, hieß es in der Urteilsbegründung. Mildernd war das Geständnis, erschwerend waren der rasche Rückfall, die Vorstrafen und das Zusammentreffen mehrere Delikte. Ein bis zwei Jahre habe dem Angeklagten gebracht, dass er geständig war und die Gräuel des Nationalsozialismus verurteilt habe, so der Vorsitzende. "Es ist mir unbegreiflich, dass Sie für diese Menschen so lange Zeit in Haft verbringen", gab er dem 35-Jährigen mit, der sich von "Kriegshelden" begeistert gezeigt hatte. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung erbaten sich Bedenkzeit. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. (APA, 3.2.2020)