Am Salzburger Landesgericht ging am Dienstag der zweite Prozesstag im Fall David mit einer erneuten Vertagung frühzeitig zu Ende. Eine Zeugin erschien nicht.

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Salzburg – Der 17 Monate alte David verstarb im April 2018 im Salzburger Landeskrankenhaus. Elf Tage zuvor war ein kleiner Eingriff vorgenommen worden, nachdem sich das Kleinkind einen Blutschwamm im Gesicht aufgekratzt hatte. Obwohl der Bub zwei Stunden zuvor Joghurt mit Früchten und Rote Rüben gegessen hatte, entschieden die Ärzte, ihn zu operieren. Das Kleinkind atmete Erbrochenes ein, das Gehirn war mit Sauerstoff unterversorgt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem behandelnden Kinderchirurgen und dem Anästhesisten fahrlässige Tötung vor. Die Operation sei zu früh durchgeführt worden. Die Ärzte verteidigten ihr Vorgehen vor Gericht und bekannten sich nicht schuldig. Die Frage, ob die Operation des Buben zu diesem Zeitpunkt notwendig war, beschäftigte das Salzburger Landesgericht auch am zweiten Prozesstag.

Abwiegen, ob OP notwendig ist

Eine der beiden Ärztinnen, die zur Reanimation des Kleinkindes gerufen wurden, ist am Dienstag befragt worden. Sie bestätigte über weite Teile die Ausführungen der angeklagten Ärzte. "Bei der Sedoanalgesie bleiben Schluck- und Würgereflexe erhalten", sagte die Anästhesistin über die angewendete Sedierung. Das Risiko des Erbrechens sei dadurch nicht erhöht. Sie stehe seit 1987 im Anästhesiedienst, und seither sei keine Komplikation mit tödlichem Ausgang aufgetreten. Trotzdem werde abgewogen, ob eine OP notwendig sei oder nicht.

Auf die Frage von Richterin Gabriele Glatz, ob sie selbst noch etwas zugewartet hätte, um das Risiko hintanzuhalten, antwortete die Zeugin mit Ja. Aber der Zeitpunkt des Eingriffs müsse auch immer mit dem behandelnden Chirurgen abgesprochen werden. Die Sechs-Stunden-Frist vor einer Narkose sei je nach Diensthabendem unterschiedlich gehandhabt worden, die einen hätten schon früher operiert, die anderen erst sechs Stunden nach dem letzten Essen, erläuterte die Zeugin.

Zeugin erhielt Ladung offenbar nicht

Jene Ärztin, die als Erstes von den beiden behandelnden Ärzten zu Hilfe gerufen worden war, erschien am Dienstag nicht vor Gericht. Offenbar habe sie keine Ladung als Zeugin erhalten, erklärte ihre Kollegin vor Gericht. Richterin Glatz ersuchte die anwesende Zeugin, die Kollegin telefonisch zu kontaktieren, ob sie zur Verhandlung kommen könne. Auf Anraten ihres Anwalts lehnte das die Ärztin allerdings ab. Die Richterin merkte noch an, sie selbst sei bestrebt, das Verfahren zügig durchzuführen und habe trotz eines Beinbruchs den Termin eingehalten. Sie will diese wichtige Zeugin jedoch befragen und vertagte den Prozess daher auf unbestimmte Zeit.

Die Spitalsleitung der Salzburger Landeskliniken hatte sich erst Ende Juni 2019 für den Tod des Kindes entschuldigt und die Eltern finanziell entschädigt. Bisher wurden von der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses jeweils 50.000 Euro an die beiden Eltern ausgezahlt. Die beiden Ärzte sind seit Juni 2018 vom Dienst suspendiert. (Stefanie Ruep, 4.2.2020)