Silvia Stantejsky erhielt im Jänner ihr nicht rechtskräftiges Urteil. Die frühere kaufmännische Geschäftsführerin des Burgtheaters will dieses annehmen.

Foto: APA

Nach sechs Jahren des Wartens auf den Strafprozess im Finanzskandal am Burgtheater wurde im Jänner ein nicht rechtskräftiges Urteil gefällt. Silvia Stantejsky, die frühere kaufmännische Geschäftsführerin der Staatsbühne, wurde wegen Veruntreuung und Untreue zu zwei Jahren bedingter Freiheitsstrafe und Schadenszahlungen in Höhe von 319.000 Euro verurteilt. Vom Vorwurf der Bilanzfälschung wurde Stantejsky freigesprochen.

Dagegen hat die Staatsanwaltschaft nun Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Die Burgtheater GesmbH, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, meldete ebenfalls Rechtsmittel an. Die schriftliche Urteilsbegründung des Richters ist noch ausständig, erst wenn diese vorliegt, kann über ein mögliches Berufungsverfahren entschieden werden.

Strittiger Punkt Bilanzfälschung

Die Oberstaatsanwaltschaft Wien erklärte dem STANDARD, dass man das schriftliche Urteil noch abwarten wolle, um seriöse Einschätzungen treffen zu können. Es könne auf Basis dessen auch sein, dass man es "dabei belässt" und das Urteil akzeptiert.

Konkret dürfte es der Staatsanwaltschaft um den Vorwurf der Bilanzfälschung gehen, den diese als gegeben ansieht. Das Schöffengericht sah dies jedoch anders und urteilte mit Freispruch. (Stefan Weiss, 5.2.2020)